Wartesemester zählen im Medizinstudium seit dem Sommersemester 2022 nicht mehr. Weder in der Abiturbestenquote, noch in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), noch im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wird angesammelte Wartezeit heute noch als eigenständiges Kriterium gewertet — das gilt laut offiziellem Kriterienkatalog ausdrücklich auch für Pharmazie.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem Sommersemester 2022 fließt reine Wartezeit in keiner der drei Hauptquoten mehr in die Auswahl ein.
- An ihre Stelle sind Abiturnote (Abiturbestenquote), Tests und weitere schulnotenunabhängige Kriterien (ZEQ) sowie eine hochschulindividuelle Kriterienmischung (AdH) getreten.
- Zeit sinnvoll zu nutzen bedeutet heute: ein anerkannter Dienst oder eine Berufsausbildung bringt echte Zusatzpunkte, bloßes Zuwarten bringt nichts mehr.
- Als nachrangiges Kriterium bei Punktgleichheit zählt statt Wartezeit ein abgeleisteter Dienst, danach das Los.
Seit wann Wartesemester nicht mehr zählen
Der offizielle Kriterienkatalog zur Zusätzlichen Eignungsquote datiert die Abschaffung exakt: „Wartezeit wird seit dem Sommersemester 2022 nicht mehr berücksichtigt." Auch der Leitfaden bestätigt das an mehreren Stellen — sowohl im Kontext des Auswahlverfahrens der Hochschulen als auch ausdrücklich für den Studiengang Pharmazie, für den früher teils eigene Regeln galten. Diese Streichung war Teil der umfassenden Reform der Studienplatzvergabe, die als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 zum Wintersemester 2020/21 in Kraft trat und seitdem schrittweise nachgeschärft wurde.
Was heute stattdessen über den Platz entscheidet
Anstelle der Wartezeit entscheiden heute drei Hauptquoten mit klar definierten Kriterien. In der Abiturbestenquote zählt allein Deine Abitur-Punktzahl im Vergleich zu anderen Bewerber:innen aus demselben Bundesland. In der Zusätzlichen Eignungsquote zählen notenunabhängige Kriterien wie Testergebnisse, Gespräche, Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Dienste. Im Auswahlverfahren der Hochschulen legt jede Hochschule ihre eigene Kombination und Gewichtung dieser Kriterien fest. Wer die Zeit bis zur Bewerbung sinnvoll nutzen möchte, findet die vollständigen anerkannten Kataloge im Artikel zu Diensten, Ausbildungen und Preisen.
Warum die Wartezeit abgeschafft wurde
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte am alten System unter anderem, dass eine reine Wartezeitquote junge Menschen faktisch dazu drängte, mehrere Jahre auf einen Studienplatz zu warten, ohne dass diese Zeit fachlich etwas mit dem angestrebten Studium zu tun haben musste. Das reformierte Verfahren setzt stattdessen konsequent auf Kriterien, die entweder die fachliche Eignung (Tests, einschlägige Berufserfahrung) oder die schulische Vorleistung (Abiturnote) abbilden — reines Zeitverstreichen zählt bewusst nicht mehr dazu.
Wo Zeit noch indirekt eine Rolle spielt
Ganz verschwunden ist der Faktor Zeit trotzdem nicht — nur in anderer Form. Ein vollständig abgeleisteter Dienst wirkt in ZEQ und AdH als eigenständiges, punkterelevantes Kriterium, und bei exakter Punktgleichheit zweier Bewerber:innen entscheidet zunächst ebenfalls ein abgeleisteter Dienst, erst danach das Los. Mehr dazu im Artikel zum Losverfahren. Wer die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn also überbrücken möchte, sollte sie mit einem anerkannten Dienst oder einer Ausbildung füllen — nicht mit bloßem Abwarten.
Bringt es mir noch etwas, mit dem Medizinstudium zu warten und Wartesemester zu sammeln?
Gilt das Ende der Wartesemester auch für Pharmazie?
Zählt die Zeit zwischen Abitur und Bewerbung wenigstens als Dienst?
Warum taucht der Begriff Wartesemester trotzdem noch so oft auf?
Quellen
- hochschulstart.de — Auswahlkriterien der Hochschulen in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), Wintersemester 2026/27 (Stand: 10.04.2026)
- hochschulstart.de — Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung, Wintersemester 2026/27, Kap. 1.2 und 1.3 (Stand: 24.03.2026)
- Bundesverfassungsgericht — Pressemitteilung vom 19.12.2017
Stand der Recherche: 18. Juli 2026.