Wartesemester zählen im Medizinstudium seit dem Sommersemester 2022 nicht mehr. Weder in der Abiturbestenquote, noch in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), noch im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wird angesammelte Wartezeit heute noch als eigenständiges Kriterium gewertet — das gilt laut offiziellem Kriterienkatalog ausdrücklich auch für Pharmazie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem Sommersemester 2022 fließt reine Wartezeit in keiner der drei Hauptquoten mehr in die Auswahl ein.
  • An ihre Stelle sind Abiturnote (Abiturbestenquote), Tests und weitere schulnotenunabhängige Kriterien (ZEQ) sowie eine hochschulindividuelle Kriterienmischung (AdH) getreten.
  • Zeit sinnvoll zu nutzen bedeutet heute: ein anerkannter Dienst oder eine Berufsausbildung bringt echte Zusatzpunkte, bloßes Zuwarten bringt nichts mehr.
  • Als nachrangiges Kriterium bei Punktgleichheit zählt statt Wartezeit ein abgeleisteter Dienst, danach das Los.

Seit wann Wartesemester nicht mehr zählen

Der offizielle Kriterienkatalog zur Zusätzlichen Eignungsquote datiert die Abschaffung exakt: „Wartezeit wird seit dem Sommersemester 2022 nicht mehr berücksichtigt." Auch der Leitfaden bestätigt das an mehreren Stellen — sowohl im Kontext des Auswahlverfahrens der Hochschulen als auch ausdrücklich für den Studiengang Pharmazie, für den früher teils eigene Regeln galten. Diese Streichung war Teil der umfassenden Reform der Studienplatzvergabe, die als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 zum Wintersemester 2020/21 in Kraft trat und seitdem schrittweise nachgeschärft wurde.

Was heute stattdessen über den Platz entscheidet

Anstelle der Wartezeit entscheiden heute drei Hauptquoten mit klar definierten Kriterien. In der Abiturbestenquote zählt allein Deine Abitur-Punktzahl im Vergleich zu anderen Bewerber:innen aus demselben Bundesland. In der Zusätzlichen Eignungsquote zählen notenunabhängige Kriterien wie Testergebnisse, Gespräche, Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Dienste. Im Auswahlverfahren der Hochschulen legt jede Hochschule ihre eigene Kombination und Gewichtung dieser Kriterien fest. Wer die Zeit bis zur Bewerbung sinnvoll nutzen möchte, findet die vollständigen anerkannten Kataloge im Artikel zu Diensten, Ausbildungen und Preisen.

Warum die Wartezeit abgeschafft wurde

Das Bundesverfassungsgericht bemängelte am alten System unter anderem, dass eine reine Wartezeitquote junge Menschen faktisch dazu drängte, mehrere Jahre auf einen Studienplatz zu warten, ohne dass diese Zeit fachlich etwas mit dem angestrebten Studium zu tun haben musste. Das reformierte Verfahren setzt stattdessen konsequent auf Kriterien, die entweder die fachliche Eignung (Tests, einschlägige Berufserfahrung) oder die schulische Vorleistung (Abiturnote) abbilden — reines Zeitverstreichen zählt bewusst nicht mehr dazu.

Wo Zeit noch indirekt eine Rolle spielt

Ganz verschwunden ist der Faktor Zeit trotzdem nicht — nur in anderer Form. Ein vollständig abgeleisteter Dienst wirkt in ZEQ und AdH als eigenständiges, punkterelevantes Kriterium, und bei exakter Punktgleichheit zweier Bewerber:innen entscheidet zunächst ebenfalls ein abgeleisteter Dienst, erst danach das Los. Mehr dazu im Artikel zum Losverfahren. Wer die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn also überbrücken möchte, sollte sie mit einem anerkannten Dienst oder einer Ausbildung füllen — nicht mit bloßem Abwarten.

Bringt es mir noch etwas, mit dem Medizinstudium zu warten und Wartesemester zu sammeln?
Nein, jedenfalls nicht als Auswahlkriterium. Wartezeit wird seit dem Sommersemester 2022 in keiner der drei Hauptquoten mehr berücksichtigt. Ein Freiwilligendienst oder eine Berufsausbildung in derselben Zeit bringt Dir dagegen weiterhin echte Zusatzpunkte in ZEQ und AdH.
Gilt das Ende der Wartesemester auch für Pharmazie?
Ja. Der offizielle ZEQ-Kriterienkatalog stellt ausdrücklich klar, dass angesammelte Wartezeit auch im Studiengang Pharmazie nicht berücksichtigt wird.
Zählt die Zeit zwischen Abitur und Bewerbung wenigstens als Dienst?
Nur, wenn Du sie tatsächlich mit einem anerkannten Dienst, einer Berufsausbildung oder einer einschlägigen Berufstätigkeit füllst. Reines Zeitverstreichen ohne eine dieser Tätigkeiten bringt im heutigen Verfahren keine zusätzlichen Punkte.
Warum taucht der Begriff Wartesemester trotzdem noch so oft auf?
Vermutlich, weil das alte, bis 2019/2020 gültige Vergabeverfahren jahrzehntelang mit einer eigenen Wartezeitquote gearbeitet hat und sich der Begriff seither hartnäckig hält — obwohl das heutige, reformierte Verfahren ihn nicht mehr kennt.

Quellen

Stand der Recherche: 18. Juli 2026.