Das Wichtigste in Kürze

  • Über die Abiturbestenquote werden 30 % der Studienplätze je Studienangebot vergeben.
  • Einziges Auswahlkriterium ist der erzielte Punktwert der Hochschulzugangsberechtigung — nicht die Durchschnittsnote selbst.
  • Zunächst entstehen 16 Landeslisten, die anschließend zu einer Bundesliste zusammengeführt werden.
  • Aus der Bundesliste wird für jedes einzelne Studienangebot eine eigene, meist deutlich kürzere Rangliste gefiltert.
  • Nachrangige Auswahlkriterien bei Punktgleichheit sind ein abgeleisteter Dienst und zuletzt das Los.

Landeslisten und Bundesliste

Für jedes Bundesland wird zunächst eine eigene Landesliste erstellt, auf der die Bewerber:innen aller vier zentral vergebenen Studiengänge gemeinsam geführt werden. Erstes Sortierkriterium ist das Abiturergebnis in Punkten. Durch die getrennten Landeslisten werden Unterschiede in den Abitur-Durchschnittsnoten zwischen den Bundesländern neutralisiert, weil nur Bewerber:innen miteinander konkurrieren, die ihren Abschluss unter denselben Bedingungen erworben haben.

Im nächsten Schritt werden die 16 Landeslisten zu einer gemeinsamen Bundesliste überführt. Ausschlaggebend ist dabei neben der Punktzahl die Größe des jeweiligen Bundeslands: In die Berechnung der Landesquoten fließt zu einem Drittel die Gesamtzahl der Bewerber:innen aus dem jeweiligen Bundesland und zu zwei Dritteln der Anteil des Bundeslands an der Gesamtzahl der 18- bis unter 21-Jährigen ein (für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gelten leicht abweichende Regeln).

Wichtig zu wissen: Für jedes einzelne Studienangebot — etwa Zahnmedizin an der Universität Heidelberg — wird aus der Bundesliste eine eigene, spezifische Rangliste gefiltert, auf der nur diejenigen geführt werden, die sich tatsächlich für dieses Angebot beworben haben. Weil es nur eine einzige Bundesliste für alle vier ZV-Studiengänge gibt, kann die Position auf einer studienangebotsspezifischen Rangliste deutlich besser ausfallen als der Rang auf der Bundesliste vermuten lässt — ein Effekt, der sich strategisch nutzen lässt (siehe Studienortswünsche strategisch wählen).

Die 900er-Skala

Punktwerte werden in der Abiturbestenquote immer auf eine einheitliche 900er-Skala bezogen. Weist ein Zeugnis nur eine Note und keinen Punktwert aus, gilt der Mittelwert der zugehörigen Punktspanne als maßgeblich. Im Falle einer Durchschnittsnote von 1,0 entspricht das 862 Punkten. Sind auf einem Zeugnis Punktwerte auf Basis einer maximal erreichbaren Punktzahl von 840 ausgewiesen, erfolgt die Umrechnung nach der Formel:

P900 = P840 × 180 / 168

Dabei ist P900 der gesuchte Wert auf der 900er-Skala und P840 die auf dem Zeugnis ausgewiesene Punktzahl der 840er-Skala.

Länder im Vergleich: ein Beispiel

Wie stark sich dieselbe Universität je nach Bundesland unterscheiden kann, zeigt ein Blick auf die Auswahlgrenzen des Vergabeverfahrens zum Wintersemester 2025/26 (Ende der Koordinierungsphase) am Beispiel der RWTH Aachen, Studiengang Humanmedizin, Abiturbestenquote:

Landesliste (HZB erworben in …)NotePunktwert (900er-Skala)
Bayern1,1816
Baden-Württemberg1,0835
Nordrhein-Westfalen1,0839

Für dasselbe Studienangebot lag die Zulassungsgrenze also je nach Landesliste, auf der die HZB erworben wurde, zwischen 816 und 839 Punkten. Solche Beispielwerte schwanken von Verfahren zu Verfahren und sind kein verlässlicher Richtwert für kommende Semester — sie zeigen aber, warum sich ein Blick auf die eigene Landesliste lohnt, statt sich allein an bundesweiten Faustregeln zu orientieren. Aktuelle Grenzwerte findest Du in unserer NC-Tabelle sowie auf den einzelnen Uni-Profilseiten.

Bei Punktgleichheit: Dienst und Los

Erreichen mehrere Bewerber:innen exakt denselben Punktwert, entscheidet zunächst ein abgeleisteter Dienst als nachrangiges Kriterium. Bleibt auch dann noch Punktgleichheit bestehen, entscheidet zuletzt das Los.

Warum konkurriere ich nur mit Bewerber:innen aus meinem eigenen Bundesland?
Weil sich Abitur-Durchschnittsnoten zwischen den Bundesländern unterscheiden. Damit dieser Unterschied die Vergabe nicht verzerrt, werden zunächst 16 getrennte Landeslisten gebildet, auf denen nur Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung aus demselben Bundesland gegeneinander antreten.
Was bedeutet die 900er-Skala genau?
Alle Punktwerte werden einheitlich auf eine Skala von maximal 900 Punkten bezogen. Eine Durchschnittsnote von 1,0 entspricht auf dieser Skala 862 Punkten. Zeugnisse mit einer 840er-Skala werden über die Formel P900 = P840 × 180/168 umgerechnet.
Warum ist die Zulassungsgrenze für dieselbe Uni in jedem Bundesland unterschiedlich?
Weil jede Landesliste ihre eigene Konkurrenzsituation hat und die Landesquoten zusätzlich von der Bewerberzahl und der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Bundeslands abhängen. Dadurch kann derselbe Studienort für Bewerber:innen aus einem Bundesland eine höhere und aus einem anderen eine niedrigere Grenze haben.
Was zählt bei Punktgleichheit auf der Rangliste?
Erst ein abgeleisteter Dienst, danach entscheidet das Los.

Quellen

Stand der Recherche: 18. Juli 2026. Die Beispielwerte stammen aus dem abgeschlossenen Verfahren zum Wintersemester 2025/26 und dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Mechanismus — sie sind keine Prognose für kommende Verfahren.