Im zentralen Vergabeverfahren von hochschulstart gibt es kein eigenständiges „Losverfahren“ für Medizinstudienplätze. Das Los ist das letzte nachrangige Kriterium bei Punktgleichheit, nach einem abgeleisteten Dienst. Es gilt in der Abiturbestenquote, der ZEQ und im AdH, unter mehreren anerkannten Härtefällen und bei Zweitstudienbewerbern (Leitfaden Kap. 1.1 bis 1.3, 5.2 und 6). Außerhalb des zentralen Verfahrens vergeben einzelne Hochschulen Plätze in eigenen Verfahren, teils per Los.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im zentralen Verfahren gibt es kein separates Kontingent, das per Losentscheid vergeben wird: Die Studienplätze gehen über Abiturbestenquote, ZEQ und AdH nach Punkten. Hochschul-Losverfahren außerhalb des DoSV sind ein eigener Weg (siehe unten).
  • Das Los ist in jeder Quote das letzte von mehreren nachrangigen Kriterien bei Punktgleichheit, direkt nach einem abgeleisteten Dienst.
  • Das Los kommt erst zum Zug, wenn Bewerber nach Punktzahl und Dienst gleichauf liegen. Das setzt eine konkurrenzfähige Note, ein gutes Testergebnis oder andere Kriterien voraus.
  • Freie Plätze in den vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen vergibt hochschulstart im koordinierten Nachrücken über das DoSV-Benutzerkonto.

Kein eigenes Losverfahren im zentralen Verfahren

Die Suchanfrage „Losverfahren Medizin“ legt nahe, neben Abiturbestenquote, ZEQ und AdH gebe es einen vierten Vergabeweg, der auslost. Im zentralen Verfahren von hochschulstart trifft das nicht zu: Alle dort vergebenen Studienplätze in Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie gehen über die Verfahren, die der Artikel zu den drei Quoten beschreibt, ergänzt um Härtefallquote und weitere Vorabquoten. Ein Los als ergebnisoffener Vergabeweg kommt darin nicht vor.

Zwei reale, aber begrenzte Mechanismen gibt es trotzdem: das Los als letztes Kriterium bei Punktgleichheit (siehe unten) und die Direktvergabe, mit der manche Hochschulen freie Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb des DoSV nachbesetzen. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie läuft im zentralen Verfahren jede Vergabe, auch die Nachbesetzung freier Plätze, über das koordinierte Nachrücken im DoSV-Benutzerkonto (Ablauf: Bewerbung über hochschulstart). Daneben erlaubt der Staatsvertrag, Studienplätze mit auf den ersten Studienabschnitt beschränkter Zulassung per Los zu vergeben (Art. 8 Abs. 5); diese Plätze erklärt der Artikel zum Teilstudienplatz.

Wo das Los im Leitfaden tatsächlich auftaucht

Der Leitfaden nennt das Los in fünf Fällen. Immer ist es das letzte von mehreren nachrangigen Kriterien, die erst bei Punktgleichheit zum Tragen kommen, und immer geht ein abgeleisteter Dienst voran.

QuoteRangfolge bei PunktgleichheitFundstelle
AbiturbestenquoteGleicher Punktwert auf der Landesliste: erst abgeleisteter Dienst, zuletzt das LosKap. 1.1; Art. 10 Abs. 7 Staatsvertrag
Zusätzliche EignungsquoteGleicher Punktwert: erst abgeleisteter Dienst, zuletzt das LosKap. 1.2
Auswahlverfahren der HochschulenGleiche Punktzahl auf der Rangliste der Hochschule: erst Dienst, zuletzt das LosKap. 1.3
HärtefallMehr anerkannte Härtefälle als Plätze: Dienst in vollem Umfang abgeleistet oder bis 30.09. (Wintersemester) beziehungsweise 31.03. (Sommersemester) im Umfang der gesetzlichen Mindestdauer, zuletzt das LosKap. 5.2; Art. 9 Abs. 7 Staatsvertrag
ZweitstudiumGleiche Messzahl: vollständig abgeleisteter Dienst, bei Bewerbung zum Sommersemester zum 31.03., zum Wintersemester zum 30.09. beendet; danach das LosKap. 6 und 6.1

Welche Dienste zählen und welche Stichtage gelten, steht im Artikel zu den Diensten.

Echte Losverfahren einzelner Hochschulen

Anzeige: Über das Losverfahren zum Studienplatz für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin — sonderplatz.de

Eine dritte Kategorie bringt trotzdem echte, ergebnisoffene Losverfahren ins Spiel — nur eben nicht im zentralen Ersteinschreibungsverfahren, um das es in diesem Artikel bisher ging. Einzelne Hochschulen vergeben freiwerdende oder zusätzliche Plätze, die nicht über hochschulstart.de laufen, auf eigene Faust und teils tatsächlich per Los — mit eigenen Fristen, eigenen Formularen und ohne Bezug zu Abiturnote oder Testergebnis.

Weil sich diese Verfahren von Hochschule zu Hochschule unterscheiden und sich laufend ändern, ist der Überblick von Hand kaum zu halten. Genau dafür gibt es sonderplatz.de, ein spezialisiertes Portal, das aktuell laufende Losverfahren für Human-, Zahn- und Tiermedizin an deutschen Hochschulen sammelt und bei der Bewerbung unterstützt.

Wie realistisch sind Deine Chancen übers Los?

Die Chancen sind gering, wenn Du das Los als eigene Strategie einplanst. Es kommt erst zum Zug, wenn Du mit Deiner Punktzahl exakt gleichauf mit mindestens einem anderen Bewerber liegst und auch der Dienst keinen Unterschied macht, also an der Auswahlgrenze. In den Auswahlgrenzen weist hochschulstart darauf hin, dass an dieser Grenze nachrangig der Dienst und das Los die Auswahl beeinflusst haben können. Wie oft das Los tatsächlich entschied, ergibt sich daraus nicht. Wer ohne konkurrenzfähige Note, Testergebnis oder anerkannte Kriterien antritt, erreicht diese Position meist nicht.

Auf diese Punkte kannst Du stattdessen Einfluss nehmen:

  • Ein Dienst geht dem Los in jeder Quote voraus und kann in ZEQ und AdH Punkte bringen.
  • Die Priorisierung der Studienorte steuert, welches Zulassungsangebot Du erhältst.
  • Ein Studieneignungstest verbessert Deine Position in ZEQ und AdH; zum Wintersemester 2027/28 entscheiden die Hochschulen, ob und wie sie den TMSnat werten.
  • Welche der Hauptquoten zu Deinem Profil passt, zeigt der Quotenüberblick; Wartezeit bringt keine Punkte mehr (Wartesemester).
  • Bei besonderer Lebenslage kommt ein Härtefallantrag in Betracht.
  • Mit anrechenbaren Studienleistungen ist ein Quereinstieg ins höhere Fachsemester möglich; wer bereits einen Studienplatz hat, kann über den Studienplatztausch den Studienort wechseln.
  • Wer vermutet, dass eine Hochschule ihre Kapazität zu niedrig berechnet hat, findet im Artikel zur Studienplatzklage den rechtlichen Weg.
Kann ich mir einen Medizinstudienplatz erlosen, wenn ich mich einfach nur bewerbe?
Nein. Im zentralen Verfahren entscheidet das Los laut Leitfaden nur, wenn zwei oder mehr Bewerber nach allen anderen Kriterien exakt gleich platziert sind. Es ist das letzte Kriterium bei Punktgleichheit.
Gibt es eine „Studienplatzbörse“ für Restplätze in Medizin?
Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie werden freie Plätze im koordinierten Nachrücken über das DoSV-Benutzerkonto vergeben. Details dazu findest Du im Artikel zur Bewerbung über hochschulstart.
Sticht ein abgeleisteter Dienst das Los?
Ja, in allen drei Hauptquoten gilt: Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst ein abgeleisteter Dienst, erst wenn auch danach noch Gleichstand besteht, kommt das Los zum Einsatz.
In welchen Quoten kann das Los überhaupt eine Rolle spielen?
Der Leitfaden nennt das Los als letztes nachrangiges Kriterium in der Abiturbestenquote (Kap. 1.1), in der ZEQ (Kap. 1.2), im Auswahlverfahren der Hochschulen (Kap. 1.3), bei der Rangfolge unter mehreren anerkannten Härtefällen (Kap. 5.2) und bei Zweitstudienbewerbern (Kap. 6). Überall geht ein abgeleisteter Dienst voran.
Gibt es irgendwo doch ein echtes Losverfahren für Medizin?
Ja, aber außerhalb des zentralen Verfahrens: Einzelne Hochschulen vergeben bestimmte freiwerdende oder zusätzliche Plätze auf eigene Faust und teils tatsächlich per Los, unabhängig von hochschulstart.de. Das Portal sonderplatz.de sammelt solche aktuell laufenden Verfahren für Human-, Zahn- und Tiermedizin und hilft bei der Bewerbung.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Los-Regeln folgen dem Leitfaden zum Sommersemester 2027; Hochschul-Losverfahren außerhalb des DoSV regelt jede Hochschule selbst.