Hochschulstart reserviert bis zu ein Prozent der Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie für Fälle außergewöhnlicher Härte. Anerkannt wird ein Härtefall nur, wenn eine Verzögerung Deines Studienbeginns um auch nur ein Semester für Dich unzumutbar wäre — ein bewusst strenger Maßstab, an dem jedes Jahr nur wenige Anträge tatsächlich erfolgreich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Härtefallquote gilt gemeinsam für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie.
- Anerkannt wird nur eine gegenwärtige oder künftige Ausnahmesituation, die eine sofortige Zulassung zwingend erfordert — vergangene Nachteile allein reichen nicht.
- Erst wenn Du in Abiturbestenquote, ZEQ und AdH die Auswahlgrenzen nicht erreichst, kann der anerkannte Härtefall gegen Ende der Koordinierungsphase zu einem Zulassungsangebot führen.
- Der Sonderantrag muss zeitgleich mit dem regulären Zulassungsantrag gestellt und mit amtlich beglaubigten Nachweisen belegt werden.
- Ein abgelehnter Härtefallantrag bringt Dir im regulären Verfahren keine Nachteile.
Was zählt als außergewöhnliche Härte?
Der Gesetzgeber hat die Härtefallquote geschaffen, weil die üblichen Auswahlkriterien nicht jeden Einzelfall gerecht abbilden können. Wer über sie zugelassen wird, verdrängt allerdings eine andere Bewerberin oder einen anderen Bewerber, die oder der sonst den Platz erhalten hätte — deshalb legt hochschulstart einen besonders strengen Maßstab an. Notwendig ist der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation, die sich nur auf gegenwärtige oder künftige Umstände beziehen kann. Ein Beispiel aus dem Leitfaden: eine Erkrankung mit Tendenz zur Verschlimmerung, die bei verzögertem Studienbeginn den erfolgreichen Abschluss unmöglich machen würde.
Eine Schwerbehinderung allein rechtfertigt laut hochschulstart in der Regel noch keine sofortige Zulassung. Und die Härtefallregelung ist ausdrücklich keine pauschale Entschädigung für frühere Nachteile im Leben der Bewerber:innen — sie wirkt nur nach vorn, nicht rückwirkend.
Diese Gründe kann hochschulstart anerkennen
Der Leitfaden nennt beispielhafte Fallgruppen, in denen ein Antrag in der Regel Aussicht auf Erfolg hat — vorausgesetzt, die konkreten Auswirkungen sind lückenlos nachgewiesen:
- Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (fachärztliches Gutachten mit Prognose zum Krankheitsverlauf).
- Beschränkung auf ein enges Berufsfeld durch körperliche Behinderung, wenn das angestrebte Studium eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten lässt.
- Notwendigkeit, den bisherigen Beruf oder das bisherige Studium aus gesundheitlichen Gründen aufzugeben.
- Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofortige Zulassung zwingend erfordern.
- Spätaussiedlung, verbunden mit der Aufnahme eines entsprechenden Studiums bereits im Herkunftsland.
- Eine frühere Zulassung für denselben Studiengang, die aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte.
Bei Zweitstudienbewerber:innen gilt eine zusätzliche Hürde: Hier muss eine Krankheit oder Behinderung mit Tendenz zur Verschlimmerung nachgewiesen werden, die dazu führt, dass der auf dem Erststudium basierende Beruf nicht mehr zumutbar ist.
Was in der Praxis nicht durchgeht
Genauso wichtig wie die anerkannten Gründe ist die lange Liste dessen, was hochschulstart grundsätzlich nicht als Härtefall wertet. Dazu zählen unter anderem eine Trennung der Eltern, Krankheit während der Abiturprüfung, ein weiter Schulweg, wiederholte Ablehnungen für den gewünschten Studiengang, das Erreichen eines fortgeschrittenen Alters oder die Befürchtung, eine Arztpraxis oder Apotheke später nicht mehr übernehmen zu können. Auch die bloße Behauptung besonderer Eignung für Medizin zählt nicht. Wer einen Antrag auf einen dieser Gründe stützt, hat nach den Erfahrungswerten von hochschulstart praktisch keine Aussicht auf Erfolg.
Antragstellung: Ablauf und Fristen
Formal ist der Härtefallantrag ein Sonderantrag zusätzlich zum regulären Zulassungsantrag. Du registrierst Dich wie gewohnt im DoSV, wählst einen Studiengang des Zentralen Verfahrens und gibst im AntOn-Formular an, dass Du zusätzlich einen Härtefallantrag stellen möchtest. Der online gestellte Antrag muss anschließend zusammen mit amtlich beglaubigten Nachweisen in Papierform an hochschulstart geschickt werden.
Grundsätzlich muss der Sonderantrag zeitgleich mit dem Zulassungsantrag gestellt werden — also je nach Status bis 31. Mai (Alt-Abiturient:innen) oder 15. Juli (Neu-Abiturient:innen) zum Wintersemester bzw. bis 15. Januar zum Sommersemester. Eine Besonderheit gilt nur für den Härtefallantrag: Tritt das beeinträchtigende Ereignis erst nach dem 31. Mai ein, können auch Alt-Abiturient:innen ihren Antrag noch bis zum 15. Juli nachreichen. Mehr zu allen Terminen findest Du im Fristen-Überblick.
Was passiert bei zu vielen anerkannten Härtefällen?
Übersteigt die Zahl der anerkannten Härtefälle an einer Wunschhochschule die verfügbare Härtefallquote, kommt zunächst zum Zug, wer einen Dienst vollständig abgeleistet hat oder ihn rechtzeitig — zum Wintersemester bis 30. September, zum Sommersemester bis 31. März — abschließt. Erst danach entscheidet das Los über die endgültige Rangfolge. Dasselbe zweistufige Prinzip aus Dienst und Los gilt übrigens als nachrangiges Kriterium auch in der Abiturbestenquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen — mehr dazu im Artikel zumLosverfahren.
Wie viele Studienplätze sind für Härtefälle reserviert?
Reicht eine Schwerbehinderung allein für den Härtefallantrag?
Was passiert, wenn mein Härtefallantrag abgelehnt wird?
Kann ich meinen Härtefallantrag vorab prüfen lassen?
Gilt der Härtefallantrag automatisch für alle vier Studiengänge?
Quellen
Stand der Recherche: 18. Juli 2026. Erfolgsquoten zu Härtefallanträgen veröffentlicht hochschulstart nicht; die hier genannten Kriterien entsprechen wörtlich den Angaben im Leitfaden zum Wintersemester 2026/27.