Mit einem ausländischen Abitur bewirbst Du Dich für ein Medizinstudium über exakt dasselbe DoSV-Bewerbungsportal wie alle anderen Bewerber:innen auch. Der hochschulstart-Leitfaden unterscheidet an keiner Stelle einen eigenen Bewerbungsweg für ausländische Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) — er nennt sie nur an zwei Punkten ausdrücklich: bei der Punktumrechnung und beim Nachteilsausgleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Registrierung, AntOn-Bewerbung und Fristen gelten unverändert, egal wo Du Deine Hochschulzugangsberechtigung erworben hast.
- Punktwerte werden bundesweit einheitlich auf eine 900er-Skala bezogen, mit einer festen Umrechnungsformel für 840er-Skalen.
- Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist bei ausländischer HZB ausdrücklich nicht ausgeschlossen, verlangt aber zusätzliche Nachweise zur Notenzusammensetzung Deines Schulsystems.
- Zur konkreten Anerkennung und Umrechnung ausländischer Schulabschlüsse macht der Leitfaden keine detaillierten Angaben — hierzu bleibt nur die direkte Nachfrage bei hochschulstart.
Dieselbe Bewerbung wie mit deutschem Abitur
Die Bewerbung auf Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie läuft für alle Bewerber:innen über das DoSV. Du registrierst Dich im DoSV-Bewerbungsportal, suchst Dein Studienangebot und bewirbst Dich anschließend über AntOn. Eine gesonderte Kategorie oder ein eigenes Formular für ausländische Bewerber:innen beschreibt der Leitfaden nicht — die Hochschulzugangsberechtigung selbst ist lediglich eines der abgefragten Datenfelder im Antragsformular.
Wie Punktwerte auf die 900er-Skala kommen
In der Abiturbestenquote zählt nicht die Durchschnittsnote, sondern ein Punktwert auf einer einheitlichen 900er-Skala. Weist Dein Zeugnis stattdessen Punkte auf einer 840er-Skala aus, rechnet hochschulstart nach der Formel P900 = P840 × 180/168 um. Diese Regel gilt laut Leitfaden unabhängig vom Herkunftsland des Zeugnisses überall dort, wo ein Punktwert auf 840er-Basis vorliegt — genauere Angaben, welche ausländischen Notensysteme konkret auf welche Skala abgebildet werden, enthält das Dokument aber nicht.
Nachteilsausgleich gilt auch bei ausländischer HZB
Wer durch besondere Umstände an einer besseren Abschlussnote gehindert wurde, kann einenSonderantrag auf Nachteilsausgleich stellen — und das ausdrücklich auch mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Der Leitfaden verlangt dafür zusätzlich den Nachweis, dass sich die Abschlussnote nicht allein aus einer punktuellen schriftlichen und mündlichen Prüfung zusammensetzt, sondern aus Leistungen der Schuljahre direkt vor dem Abschluss. Außerdem musst Du die Zusammensetzung der Endnote in Deinem jeweiligen Schulsystem nachvollziehbar beschreiben. Diese zusätzliche Nachweispflicht macht deutlich: Je transparenter das Notensystem Deines Herkunftslands dokumentierbar ist, desto eher lässt sich ein Nachteilsausgleich überhaupt plausibel begründen.
Was unsere Quelle nicht beantwortet
Der Leitfaden für das Wintersemester 2026/27 ist in erster Linie ein Verfahrensdokument für das zentrale Vergabeverfahren — er ersetzt keine eigenständige Beratung zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse. Fragen wie die Bewertung einzelner ausländischer Bildungssysteme, notwendige Übersetzungen oder etwaige zusätzliche Sprach- und Eignungsnachweise werden darin nicht behandelt. Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Detailangaben zu Themen wie Zeugnisbewertungsstellen, die sich nicht auf unsere Primärquelle stützen lassen — verbindliche Auskünfte dazu erhältst Du direkt über den hochschulstart-Bewerberservice.
Muss ich mich mit einem ausländischen Abitur anders bewerben als mit einem deutschen?
Was ist die 900er-Skala und betrifft sie mich?
Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn besondere Umstände meine Abschlussnote im Ausland verschlechtert haben?
Wo finde ich Details zur Anerkennung meines ausländischen Zeugnisses?
Quellen
Stand der Recherche: 18. Juli 2026. Dieser Artikel beschränkt sich bewusst auf das, was der offizielle Leitfaden zu ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen tatsächlich ausführt; Detailfragen zur Zeugnisanerkennung sind darüber nicht abgedeckt.