Das Wichtigste in Kürze
- Zum Wintersemester gelten unterschiedliche Fristen für Alt- und Neu-Abiturient:innen.
- Zum Sommersemester gibt es nur einen einheitlichen Bewerbungstermin für alle.
- Der Zulassungsantrag ist erst mit fristgerechtem Posteingang bei hochschulstart wirksam gestellt — allein die Online-Übermittlung reicht nicht.
- Für Dienste, Ausbildungen und Berufstätigkeiten gelten eigene Stichtage für das Erreichen der Mindestdauer.
Fristen zum Wintersemester
Zu einem Wintersemester unterscheidet hochschulstart zwischen zwei Bewerbungsterminen, je nachdem wann die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben wurde:
| Gruppe | HZB erworben | Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) |
|---|---|---|
| Alt-Abiturient:innen | vor dem 16. Januar | bis 31. Mai |
| Neu-Abiturient:innen | nach dem 15. Januar | bis 15. Juli |
Für das konkrete Vergabeverfahren zum Wintersemester 2026/27 galt laut Checkliste von hochschulstart zusätzlich folgender grober zeitlicher Rahmen: Bewerbungs- und Registrierungsphase bis 15.07.2026, empfohlene Priorisierung bis 22.07.2026, danach fortlaufende Koordinierungsphase, in der vom 22.08. bis 24.08.2026 das Bewerbungsportal nicht zugänglich ist, gefolgt von der Anmeldefrist zum Koordinierten Nachrücken vom 25.08. bis 27.08.2026. Details zum gesamten Ablauf stehen im ArtikelBewerbung über hochschulstart.de.
Fristen zum Sommersemester
Zu einem Sommersemester unterscheidet hochschulstart nicht zwischen Alt- und Neu-Abiturient:innen: Es gibt nur einen einzigen, einheitlichen Bewerbungstermin. Alle Bewerbungen müssen online bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) bei hochschulstart eingegangen sein. Für die Nachreichung von Unterlagen bleibt bis zum 20. Januar (Ausschlussfrist) Zeit. Zum Sommersemester ist zu beachten, dass Tiermedizin nicht angeboten wird — die zentrale Vergabe umfasst dann nur Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Nachreichung von Unterlagen
Für ein Wintersemester gelten folgende Nachreichfristen:
- Alt-Abiturient:innen: online bis zum 15. Juni (Ausschlussfrist).
- Neu-Abiturient:innen: online bis zum 20. Juli (Ausschlussfrist), postalischer Nachweis bis spätestens 20. Juli.
Ergänzend gilt für Alt-Abiturient:innen eine Nachreichregelung für alle Kriterien, die erst nach dem 15. Juni (regulärem Ende der Nachreichfrist) feststehen — etwa der Abschluss einer Berufsausbildung erst nach diesem Datum. Solche Ergebnisse müssen bis zum 15. Juli online nachgetragen und bis spätestens 20. Juli postalisch nachgewiesen werden.
Wichtig: Auch bei einer nachträglichen Ergänzung, etwa eines TMS-Ergebnisses, musst Du die ergänzten Daten nach dem Abspeichern auf der jeweiligen AntOn-Maske erneut aktiv übermitteln.
Fristen für Sonderanträge
Ein Sonderantrag — Nachteilsausgleich oder Härtefallantrag — ist grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Eine Besonderheit gilt für den Härtefallantrag von Alt-Abiturient:innen: Ist das beeinträchtigende Ereignis erst nach dem 31. Mai eingetreten, kann der Härtefallantrag noch bis zum 15. Juli gestellt und mit entsprechenden Nachweisen nachgereicht werden. Zu einem Sommersemester müssen alle Bewerbungen und Sonderanträge einheitlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) eingehen.
Stichtage für Dienste, Ausbildung und Preise
Für Kriterien in AdH und ZEQ gelten eigene Stichtage, unabhängig von der eigentlichen Bewerbungsfrist: Berufstätigkeiten zählen erst ab einer Mindestdauer von zwölf Monaten, Dienste bei Hilfsorganisationen wie ASB, DLRG, DRK/DKMS, Feuerwehr, Johanniter, Malteser oder THW erst ab mindestens zwei Jahren, andere Dienste (etwa FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst) ab mindestens elf vollendeten Monaten. Stichtag für das Erreichen dieser Mindestdauer ist für ein Wintersemester einheitlich der 31. Juli, für ein Sommersemester der 31. Januar des jeweiligen Jahres. Die vollständigen Listen der anerkannten Ausbildungen, Dienste und Preise stehen im Artikel Dienst, Ausbildung, Preise: was wirklich Punkte bringt.
Was unterscheidet Alt- und Neu-Abiturient:innen bei den Fristen?
Gibt es zum Sommersemester dieselbe Unterscheidung?
Bis wann muss ich Unterlagen nachreichen, die erst nach der Bewerbungsfrist vorliegen?
Wann muss ich einen Sonderantrag stellen?
Quellen
- hochschulstart.de — Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung, Wintersemester 2026/27, Kapitel 4 und 5 (Stand: 24.03.2026)
- hochschulstart.de — Checkliste für Ihre Bewerbung auf dosv.hochschulstart.de, Wintersemester 2026/27
- hochschulstart.de — Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote), Wintersemester 2026/27 (Stand: 10.04.2026)
Stand der Recherche: 18. Juli 2026. Die konkreten Kalendertermine gelten für das Verfahren zum Wintersemester 2026/27; die grundsätzliche Fristensystematik (Alt-/Neu-Abiturient:innen, Nachreichfristen) gilt semesterübergreifend gleich. Aktuelle Termine stets zusätzlich unter „Termine & Fristen" auf hochschulstart.de prüfen.