Die Famulatur dauert vier Monate und besteht aus vier Abschnitten zu je einem Monat: ambulante Krankenversorgung, Krankenhaus, hausärztliche Versorgung und eine frei wählbare Einrichtung (§ 7 Abs. 3 ÄApprO). Du leistest sie in den unterrichtsfreien Zeiten nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und weist sie bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt mit Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 6 nach.
Mehrere Landesprüfungsämter rechnen den Monat mit 30 Tagen – die Famulatur umfasst also 120 Kalendertage. Wie weit sich ein Monat aufteilen lässt und was als Einrichtung zählt, regelt jedes Land in einem eigenen Merkblatt. Die Änderung der Approbationsordnung, die am 1. November 2026 in Kraft treten soll, lässt § 7 und die Anlage 6 unverändert. Wo der Famulatur-Nachweis im Studienverlauf liegt, zeigt der Artikel Medizinstudium Ablauf.
Vier Monate, vier Bausteine
§ 7 ÄApprO verlangt, dass jede Famulatur unter der Leitung eines approbierten Arztes stattfindet (Abs. 2). Sie soll Dir die ärztliche Tätigkeit in verschiedenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern zeigen und Dich in der ambulanten und stationären Krankenversorgung mit der Patientenversorgung vertraut machen (Abs. 1). Die Tabelle fasst die vier Bausteine des Absatzes 3 zusammen, ergänzt um die Auslegung der Landesprüfungsämter.
| Baustein | Dauer | Einrichtung laut Verordnung | Auslegung der Landesprüfungsämter |
|---|---|---|---|
| Ambulante Versorgung (Nr. 1) | 1 Monat | Ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder geeignete ärztliche Praxis | Praxen niedergelassener Haus- und Fachärzte und Gesundheitsämter; eine Krankenhausambulanz zählt, wenn das Zeugnis bestätigt, dass die Famulatur ausschließlich dort stattfand (Rheinland-Pfalz) |
| Krankenhaus (Nr. 2) | 1 Monat | Krankenhaus oder stationäre Rehabilitationseinrichtung | Jedes Krankenhaus, auch Universitätsklinik und Lehrkrankenhaus; wichtig ist der unmittelbare Patientenbezug (Rheinland-Pfalz) |
| Hausärztliche Versorgung (Nr. 3) | 1 Monat | Einrichtung der hausärztlichen Versorgung | Ärzte nach § 73 Abs. 1a SGB V, also Allgemeinärzte, Kinder- und Jugendärzte und Internisten ohne Schwerpunkt, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen; rein privatärztlich tätige Ärzte genügen nicht (Rheinland-Pfalz) |
| Wahlfamulatur (Nr. 4) | 1 Monat | Einrichtung nach Nr. 1 bis 3 oder andere geeignete Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden | Gesundheitsämter ausdrücklich genannt; Einrichtungen ohne eigene Ambulanz oder Bettenstation, etwa Labore, werden nicht anerkannt (Rheinland-Pfalz) |
Quelle: § 7 Abs. 1 bis 3 ÄApprO; Merkblatt des Landesprüfungsamts Rheinland-Pfalz, Stand Mai 2022.
Weil die Wahlfamulatur auf die Einrichtungen der Nummern 1 bis 3 verweist, darfst Du sie auch dort ableisten. Wer zwei Monate im Krankenhaus verbringen möchte, legt Baustein 2 und Baustein 4 deshalb beide in eine Klinik. Sachsen-Anhalt beschreibt die Aufteilung ausdrücklich so: ein Monat Praxis, zwei Monate Krankenhaus, ein Monat Hausarzt.
Zeitpunkt: nach dem Physikum, vor der M2-Meldung
Nach § 7 Abs. 5 ÄApprO liegt die viermonatige Famulatur in den unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Zwischen beiden Prüfungsabschnitten liegen drei Studienjahre (§ 1 Abs. 3). Frühester Beginn ist die erste unterrichtsfreie Zeit nach dem bestandenen Physikum.
Das Ende setzt die Meldung zum Zweiten Abschnitt. Der Antrag auf Zulassung muss dem Landesprüfungsamt bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni vorliegen (§ 10 Abs. 3), und der Famulatur-Nachweis gehört zu den beizufügenden Unterlagen (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c). Ein Nachweis, der noch fehlt, ist in einer Frist nachzureichen, die die zuständige Stelle bestimmt. Berlin verlangt Famulaturnachweise und alle übrigen Unterlagen spätestens 14 Tage nach dem Anmeldeschluss – eine Frist, die Du bei knapper Planung einrechnen solltest. Zuständig ist das Land, in dem Du bei der Meldung Medizin studierst (§ 9 Satz 1).
Modellstudiengänge dürfen die Famulatur zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen als der Regelstudiengang (§ 41 Abs. 1 Nr. 2). Die Charité legt für ihren Modellstudiengang einen Nachweis der „Famulaturreife“ im Studierendenkonto ab, den das Landesprüfungsamt Berlin für die Anrechnung verlangt. Mehr zu den Unterschieden steht im Artikel Modellstudiengang Medizin.
Aufteilung und Mindestdauer: Das regeln die Länder
Die Verordnung sagt „für die Dauer eines Monats“ und schweigt zur Aufteilung. Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Berlin zählen den Monat mit 30 Tagen; Sachsen-Anhalt beruft sich dafür auf § 191 BGB, der bei nicht zusammenhängenden Zeiträumen den Monat zu 30 Tagen rechnet. Die Regeln für Teilabschnitte weichen voneinander ab.
| Land (Quelle, Stand) | Gesamtumfang | Aufteilung und Mindestabschnitt | Urlaubssemester |
|---|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz (Merkblatt, Mai 2022) | 120 Kalendertage, ganztägig unter ärztlicher Anleitung | Aufteilung nur in begründeten Einzelfällen auf zwei mal zwei Wochen, mit formlosem Antrag vor Beginn; Krankheitszeiten und unentschuldigtes Fehlen verlängern die Famulatur | Zählt als unterrichtsfreie Zeit |
| Sachsen-Anhalt (Hinweise, 2021) | 120 Kalendertage: 30 Praxis, 60 Krankenhaus, 30 Hausarzt | Mindestens 14 Kalendertage am Stück; eine Bescheinigung gilt nur ab 14 Kalendertagen; für jede Famulatur ein eigenes Zeugnis | Nur in den unterrichtsfreien Zeiten |
| Berlin (LAGeSo, Online-Hinweise) | 120 Kalendertage | Ein Abschnitt soll mindestens einen Monat dauern; Aufteilung auf höchstens fünf Abschnitte, jeder mit mindestens 14 Kalendertagen am Stück | Zulässig |
| Nordrhein-Westfalen (Merkblatt des Universitätsklinikums Essen) | Vier Famulaturen zu je 30 Tagen, insgesamt 120 Tage | Mindestens 15 Kalendertage am Stück; Praxisfamulatur höchstens einmal unterbrochen; Hausarztfamulatur 30 Tage ohne Unterbrechung | Zählt zur vorlesungsfreien Zeit |
Die Merkblätter tragen unterschiedliche Stände; maßgeblich ist die aktuelle Fassung des Landesprüfungsamts, bei dem Du Dich zur Prüfung meldest.
Bescheinigung nach Anlage 6
Den Nachweis führst Du mit dem „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ nach Anlage 6 ÄApprO. Sachsen-Anhalt verlangt für jede Famulatur eine eigene Bescheinigung. Das Muster verlangt:
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Studierenden
- den Zeitraum der Tätigkeit („vom … bis zum …“) nach bestandenem Ersten Abschnitt
- die Bezeichnung der Einrichtung, bei einer öffentlichen Stelle mit Siegel
- das Gebiet, auf dem Du vorzugsweise beschäftigt wurdest
- die Angabe, ob die Ausbildung unterbrochen wurde, und gegebenenfalls von wann bis wann
- Ort, Datum und Unterschrift des ausbildenden Arztes
Die Landesprüfungsämter ergänzen Details. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, ob es sich um eine Praxis-, Krankenhaus-, Hausarzt- oder Wahlfamulatur handelt (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt). Der Arzt unterschreibt selbst, ein Faksimile-Stempel genügt nicht, und Korrekturen an Datum oder Zeitraum bestätigt er gesondert (Sachsen-Anhalt). Bescheinigte Zeit über das Ausstellungsdatum hinaus wird nicht anerkannt; das Zeugnis darf also nicht vordatiert sein (Sachsen-Anhalt, Essen). Berlin lässt die Bescheinigung frühestens am letzten bescheinigten Arbeitstag unterschreiben und akzeptiert alternativ eine formlose Bestätigung mit Stempel und Unterschrift. Bei der Meldung legst Du die Originale vor.
Famulatur im Ausland
§ 7 Abs. 4 ÄApprO lässt zu, dass eine im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus abgeleistete Famulatur angerechnet werden kann. Daraus ergeben sich nach den Merkblättern der Landesprüfungsämter diese Bedingungen:
- Die hausärztliche Famulatur (Baustein 3) lässt sich nicht im Ausland ableisten; ambulante Famulatur, Krankenhaus und Wahlfamulatur schon (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin, Essen).
- Es gelten dieselben Regeln wie im Inland, und Du kannst die Famulatur ganz oder teilweise im Ausland ableisten (Rheinland-Pfalz, Berlin).
- Die Bescheinigung muss inhaltlich der Anlage 6 entsprechen, mit Unterschrift des leitenden Arztes sowie Stempel oder Siegel der Einrichtung (Rheinland-Pfalz). Sachsen-Anhalt verlangt zusätzlich die Angabe des Landes auf dem Zeugnis.
- Ist das Zeugnis nicht auf Deutsch ausgestellt, brauchst Du eine beglaubigte Übersetzung einschließlich Siegel oder Stempel (Sachsen-Anhalt, Essen).
- Famulierst Du bei einem niedergelassenen Arzt, der auch Belegbetten hat, zählt die Zeit nur dann als Praxisfamulatur, wenn das Zeugnis bestätigt, dass Du ausschließlich in der Praxis warst (Rheinland-Pfalz). Zusätzlich verlangt Rheinland-Pfalz für Praxen eine Bescheinigung einer Behörde des Gastlandes oder eine Kopie der Niederlassungserlaubnis.
- Berlin empfiehlt, alle Bescheinigungen vorab als PDF per E-Mail einzureichen und sich die Vollständigkeit bestätigen zu lassen. Das Merkblatt aus Essen rät, Auslandsfamulaturen direkt nach der Rückkehr zur Anerkennung vorzulegen, Rheinland-Pfalz, sich schon vor dem Antritt beim Landesprüfungsamt zu erkundigen.
Für Auslandsplätze gibt es einen organisierten Weg – den Famulaturaustausch der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd, Programm SCOPE). Die bvmd verlangt für Famulaturen den Abschluss des 4. Fachsemesters und eine bereits abgeleistete Famulatur vor Antritt der Auslandsfamulatur. Der Austausch dauert vier Wochen. Nachzuweisen sind Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2, das Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein. Für Bewerbungen ab dem Sommersemester 2027 beträgt die Bewerbungsgebühr 250 Euro: 30 Euro Bearbeitung, 170 Euro Vermittlung und 50 Euro Kaution. Die reguläre Bewerbungsfrist endet am 31. März beziehungsweise 30. September; für April bis Oktober 2027 lief die Phase vom 19.09. bis 11.10.2026 und ist beendet. Restplätze für das Sommersemester 2027 schreibt die bvmd frühestens ab November 2026 aus.
Vergütung und Förderung
§ 7 ÄApprO schreibt keine Vergütung vor. Das Mindestlohngesetz nimmt Praktika aus, die verpflichtend aufgrund einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG), und die Famulatur gehört nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ÄApprO zur ärztlichen Ausbildung. Ob und wie viel eine Praxis oder Klinik zahlt, klärst Du deshalb mit der Einrichtung selbst.
Gezielte Zuschüsse zahlen einzelne Kassenärztliche Vereinigungen für Famulaturen in Vertragsarztpraxen. Mehrere Programme richten sich an Praxen in ländlichen Regionen; zur Versorgungslage siehe Landarzt werden. Die Tabelle zeigt drei Beispiele.
| Programm | Höhe | Voraussetzungen | Stand |
|---|---|---|---|
| KV Bayerns: FamuLAND | 500 Euro Basisförderung; Zuschläge von 200 oder 350 Euro bei (drohender) Unterversorgung und 150 Euro bei mehr als 60 Fahrkilometern zur nächsten Universität; höchstens 1.000 Euro | Ambulante Famulatur von mindestens einem Monat in einer Vertragsarztpraxis oder einem MVZ im ländlichen Raum Bayerns (Hausarzt: Gemeinde bis 20.000, Facharzt bis 40.000 Einwohner); Universität in Deutschland; bis zu 210 Förderplätze je Semester | 15.10.2025 |
| KV Baden-Württemberg: Ziel und Zukunft (ZuZ) | 400 Euro je Monat (30 Kalendertage), für höchstens zwei Monate, also bis 800 Euro | Praxis- oder Hausarztfamulatur bei einem Vertragsarzt in Baden-Württemberg, keine Krankenhausambulanz; Abschnitt von mindestens 30 Tagen, bei Aufteilung mindestens 14 Tage je Teil; die Auszahlung läuft über die Praxis, die den Betrag weitergeben muss | Richtlinie ab 01.07.2026 |
| KV Westfalen-Lippe: Famulaturförderung | 400 Euro je Monat in einer Hausarztpraxis, 200 Euro je Monat in einer Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung; höchstens zwei Monate | Praxis in Westfalen-Lippe, die Auswahlkriterien zur Versorgungslage erfüllt; bei Fachärzten sind das Ruhrgebiet und kreisfreie Städte ausgeschlossen; kein einklagbarer Anspruch | 01.12.2023 |
Die KV Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass sie ausgezahlte Beträge dem Finanzamt meldet und die Versteuerung Sache des Famulanten ist. Ob eine Förderung Dein BAföG oder ein Stipendium berührt, klärst Du mit dem BAföG-Amt oder dem Stipendiengeber; auch die KV Bayerns verweist dafür dorthin. Die Fristen der Anträge stehen in den häufigen Fragen unten.
Änderung der ÄApprO zum 1. November 2026
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (BR-Drs. 504/26) am 16. Oktober 2026 mit Maßgaben zugestimmt. Nach Artikel 6 soll sie am 1. November 2026 in Kraft treten; maßgeblich ist der im Bundesgesetzblatt verkündete Text. Sie ändert die ÄApprO unter anderem in den §§ 3, 10 und 12 – nicht aber § 7, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Anlage 6. Auch die Maßgaben des Bundesrates betreffen die Famulatur nicht; sie beziehen sich unter anderem auf § 12, § 16, § 35b, § 37 und die Fehlzeiten-Angabe in der PJ-Bescheinigung.
| Regelung | Bis 31.10.2026 | Ab 01.11.2026 laut Verordnung |
|---|---|---|
| Dauer und Bausteine (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 7 Abs. 1 bis 4) | Vier Monate in vier Bausteinen zu je einem Monat | Unverändert |
| Zeitpunkt und Nachweisform (§ 7 Abs. 5, Anlage 6) | Unterrichtsfreie Zeiten nach dem Ersten Abschnitt; Bescheinigung nach Anlage 6 | Unverändert |
| Famulatur-Nachweis bei der M2-Meldung (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) | Nachweis über die Ableistung der Famulatur | Unverändert |
| Persönliche Unterlage bei der M2-Meldung (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) | Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch Eheurkunde | Ein Identitätsnachweis |
| Praktisches Jahr (§ 3 Abs. 3 und 4) | 30 Fehltage, davon 20 je Ausbildungsabschnitt, Härtefallregelung; Obergrenze für Geld- und Sachleistungen | Zusätzlich bis zu zehn Fehltage bei Attest oder wichtigem Grund, Härtefallregelung entfällt; Obergrenze für Geld- und Sachleistungen entfällt |
Die Änderungen im Praktischen Jahr gelten nur dort und nicht für die Famulatur; sie stehen im Artikel Praktisches Jahr. Der Ablauf von M2 bis Approbation steht unter Approbation beantragen.
Checkliste bis zur M2-Meldung
- Nach dem Physikum die Semesterferien für die vier Monate einplanen und die Meldefrist zum Zweiten Abschnitt (10. Januar oder 10. Juni) rückwärts rechnen.
- Die vier Bausteine festlegen: ambulant, Krankenhaus, hausärztlich und Wahlfamulatur. Bei der hausärztlichen Famulatur prüfen, ob der Arzt nach § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt.
- Zweifelsfälle zu Fachgebiet, Institut oder Auslandsstelle vor dem Antritt mit dem Landesprüfungsamt klären.
- Bei förderfähigen Praxen einen Zuschuss der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen, vor Beginn oder innerhalb der jeweiligen Frist.
- Das Formular der Anlage 6 mitbringen, am letzten Tag ausfüllen und unterschreiben lassen – mit Stempel der Einrichtung; Art der Famulatur, Zeitraum und Unterbrechungen prüfen.
- Nachweise aus dem Ausland übersetzen lassen und, wo das Landesprüfungsamt es anbietet, vorab prüfen lassen.
- Die Originale mit dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt einreichen; ab dem 1. November 2026 zusammen mit einem Identitätsnachweis statt der Geburtsurkunde.
Zählt ein Praktikum vor dem Physikum als Famulatur?
Wie gehe ich mit vierwöchigen Austauschplätzen um, wenn ein Monat 30 Tage hat?
Bis wann muss ich die Förderung einer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen?
Kann ich während eines Auslandsstudiums famulieren?
Welche Fachgebiete erkennen die Landesprüfungsämter nicht an?
Quellen
- § 7 ÄApprO: Famulatur
- Anlage 6 ÄApprO: Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus
- § 1 ÄApprO: Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung
- § 9 ÄApprO: Zuständige Stelle
- § 10 ÄApprO: Meldung und Zulassung zur Prüfung
- § 41 ÄApprO: Modellstudiengang
- § 73 SGB V: Kassenärztliche Versorgung, hausärztliche und fachärztliche Versorgung
- § 191 BGB: Berechnung von Zeiträumen
- § 22 MiLoG: Persönlicher Anwendungsbereich
- Bundesrat, Drucksache 504/26 vom 3.9.2026: Verordnung (Art. 1: Änderung der ÄApprO, Art. 6: Inkrafttreten)
- Bundesrat, Drucksache 504/26 (Beschluss) vom 16.10.2026
- Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz: Merkblatt Famulatur (Stand Mai 2022)
- Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt: Hinweise zur Famulatur (Stand 2021)
- LAGeSo Berlin: Famulatur, Infos und Nachweise
- Universitätsklinikum Essen: Merkblatt zur viermonatigen Famulatur
- KV Bayerns: FamuLAND, Erläuterungen und Fördervoraussetzungen (Stand 15.10.2025)
- KV Baden-Württemberg: Förderung der Famulatur (ZuZ-Richtlinie ab 01.07.2026)
- KV Westfalen-Lippe: Förderbedingungen Famulaturförderung (Stand 01.12.2023)
- bvmd: Bewerbungsablauf für den Austausch
Stand: Oktober 2026. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Änderung der ÄApprO am 16. Oktober 2026 beschlossen, ihr Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 vorgesehen; Merkblätter und Förderrichtlinien können sich ändern.