Der Medizinstudium-Ablauf in Deutschland ist in § 1 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) festgelegt: sechs Jahre Studium mit 5.500 Stunden, dazu drei Monate Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung — macht eine Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten. Das letzte der sechs Studienjahre ist vollständig das Praktische Jahr.

Die drei Prüfungsabschnitte im Medizinstudium

Statt in Semester gliedert die ÄApprO das Studium in drei Ärztliche Prüfungsabschnitte, die aufeinander aufbauen. Der Erste Abschnitt (M1, „Physikum")folgt nach zwei Jahren Studium. Der Zweite Abschnitt (M2) folgt nach weiteren drei Jahren, gerechnet ab dem bestandenen Physikum. Der Dritte Abschnitt (M3) schließlich folgt nach einem weiteren Jahr — dem Praktischen Jahr. Wer diese Zeiträume addiert, kommt rechnerisch auf vier Semester bis zum Physikum und sechs weitere bis zum Zweiten Abschnitt. Das ist die Herkunft der umgangssprachlichen Begriffe „Vorklinik" und „Klinik", die im Gesetzestext selbst so nicht vorkommen.

Details zu Prüfungsformat und Bestehensquoten des Physikums stehen im Artikel zum Physikum, zu M2 und M3 im Artikel zur Approbation.

Krankenpflegedienst und Erste Hilfe vor dem Physikum

Bevor Du Dich zum Physikum melden kannst, müssen zwei Pflichtbausteine erledigt sein. Der Krankenpflegedienst umfasst drei Monate in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Reha-Einrichtung, ableistbar in bis zu drei Monatsabschnitten — vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten davor. Anrechenbar sind unter anderem der Sanitätsdienst der Bundeswehr, ein Freiwilliges Soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst oder eine bereits abgeschlossene Pflege- oder Rettungsdienstausbildung; auch im Ausland absolvierte Krankenpflege wird angerechnet. Hinzu kommt eine Erste-Hilfe-Ausbildung, deren Nachweis ebenfalls zur Meldung zum Physikum gehört.

Famulatur: vier Monate zwischen M1 und M2

Die Famulatur folgt zeitlich nach dem Physikum und muss vor der Meldung zum Zweiten Abschnitt abgeschlossen sein. Sie dauert insgesamt vier Monate und ist unter Leitung eines approbierten Arztes in vier Pflichtbausteine gegliedert:

  • ein Monat ambulante Krankenversorgung oder ärztliche Praxis
  • ein Monat Krankenhaus oder stationäre Rehabilitationseinrichtung
  • ein Pflichtmonat hausärztliche Versorgung
  • ein Monat in einer weiteren geeigneten Einrichtung, auch im öffentlichen Gesundheitswesen

Der verpflichtende Allgemeinmedizin-Monat ist keine Kann-Bestimmung — er steht seit einer Änderung der ÄApprO fest als eigener Baustein neben den drei übrigen.

Unterrichtsformen und Wahlfächer

§ 2 ÄApprO schreibt neben Vorlesungen, praktischen Übungen und Seminaren auch konkrete Gruppengrößen vor: maximal sechs Studierende bei Patientendemonstrationen, maximal drei bei eigenen Untersuchungen am Patienten, maximal 20 je Seminar. Insgesamt sind 476 Stunden Unterricht am Krankenbett vorgeschrieben, nach dem Physikum mindestens 20 Prozent der Praktika als Blockpraktika. Dazu kommen zwei Wahlfächer — eines vor dem Physikum, eines vor dem Zweiten Abschnitt —, die individuelle Schwerpunkte innerhalb des vorgegebenen Rahmens ermöglichen.

Das sechste Jahr: das Praktische Jahr

Das letzte Studienjahr besteht komplett aus dem Praktischen Jahr — 48 Wochen in drei Tertialen zu je 16 Wochen. Wie dieses Jahr aufgebaut ist, welche Fehltage erlaubt sind und was die aktuelle Reformdebatte um die Vergütung bedeutet, steht im eigenen Artikel zum Praktischen Jahr. Wer stattdessen an einer Fakultät mit Modellstudiengang studiert, durchläuft diesen Aufbau in abgewandelter Form — ganz ohne separates Physikum.

Wie lange dauert das Medizinstudium in Deutschland genau?
Die Approbationsordnung nennt zwei Zahlen, die häufig durcheinandergeraten: Die reine Studiendauer beträgt sechs Jahre (5.500 Stunden), die Regelstudienzeit inklusive der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate.
Was bedeutet „Vorklinik" und „Klinik" rechtlich?
Gar nichts — die ÄApprO kennt diese Begriffe nicht. Sie definiert stattdessen zwei Jahre bis zum Physikum (M1) und drei weitere Jahre bis zum Zweiten Abschnitt (M2). Dass daraus umgangssprachlich vier bzw. sechs Semester werden, ist eine gängige, aber nicht-amtliche Umrechnung.
Wann muss ich den Krankenpflegedienst nachweisen?
Der dreimonatige Krankenpflegedienst muss vor der Meldung zum Physikum abgeleistet sein — häufig schon vor Studienbeginn. Er lässt sich in bis zu drei Monatsabschnitten absolvieren, auch im Ausland.
Zählt ein Freiwilliges Soziales Jahr als Krankenpflegedienst?
Bestimmte Vordienste sind laut § 6 ÄApprO anrechenbar, etwa der Sanitätsdienst der Bundeswehr, das FSJ, der Bundesfreiwilligendienst oder eine abgeschlossene Pflege- bzw. Rettungsdienstausbildung. Die genaue Anrechnung prüft im Einzelfall das zuständige Landesprüfungsamt.
Muss die Famulatur an vier verschiedenen Orten stattfinden?
Sie muss in vier Monatsbausteine mit unterschiedlichem inhaltlichem Schwerpunkt gegliedert sein: ambulante Praxis, Krankenhaus, ein Pflichtmonat hausärztliche Versorgung und eine weitere geeignete Einrichtung. Ob das an einem oder mehreren Orten passiert, schreibt das Gesetz nicht vor.

Quellen

Stand Juli 2026. Rechtsgrundlage: Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7.6.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148).