Das Physikum, offiziell der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1), besteht aus einem schriftlichen Teil mit 320 Fragen an zwei Tagen und einem mündlich-praktischen Teil in drei Fächern. Beide Teile müssen bestanden sein (§ 13 Abs. 3 ÄApprO), bevor Du in den zweiten Studienabschnitt wechselst. Im Herbst 2026 bestanden 90,0 Prozent aller Teilnehmer, unter den Erstteilnehmern in Mindeststudienzeit 96,0 Prozent.
Prüfungsstoff: vier schriftliche und drei mündliche Fächer
Der schriftliche Teil deckt vier Stoffgebiete ab: (I) Physik für Mediziner und Physiologie, (II) Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, (III) Biologie für Mediziner und Anatomie sowie (IV) Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. Im mündlich-praktischen Teil prüft die Kommission Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie (§ 22 ÄApprO).
Schriftliche Prüfung: zwei Tage, 320 Fragen
Die Prüfung läuft an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Antwort-Wahl-Verfahren, jeweils vier Stunden ab 9 Uhr. Am ersten Tag stehen die Stoffgebiete I und II an, am zweiten III und IV. Anlage 9 der ÄApprO verteilt die Fragen so:
| Prüfungstag | Stoffgebiet | Fragen |
|---|---|---|
| Tag 1 | I Physik für Mediziner und Physiologie | 80 |
| Tag 1 | II Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie | 80 |
| Tag 2 | III Biologie für Mediziner und Anatomie | 100 |
| Tag 2 | IV Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie | 60 |
Fehlerhafte Aufgaben werden vor der Auswertung gestrichen (§ 14 Abs. 4), deshalb liegt die Zahl der gewerteten Fragen darunter: 317 im Herbst 2025 und im Frühjahr 2026, 313 im Herbst 2026. Bestanden hat, wer mindestens 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet oder höchstens 22 Prozent weniger als der Durchschnitt der Erstteilnehmer in Mindeststudienzeit erreicht (§ 14 Abs. 6). Im Herbst 2026 lag die Bestehensgrenze bei 178 von 313 Fragen. Die Note des Ersten Abschnitts ist der Mittelwert aus der Note des schriftlichen und der des mündlich-praktischen Teils (§ 25).
Die mündlich-praktische Prüfung
Eine Prüfungskommission nimmt den mündlich-praktischen Teil ab; die schriftlichen Aufgaben stellt der IMPP bundeseinheitlich (§ 14 Abs. 3). Geprüft wird in Gruppen von höchstens vier Prüflingen, und jeder Prüfling ist mindestens 45 und höchstens 60 Minuten an der Reihe. Zur Prüfung gehören praktische Aufgaben und fächerübergreifende Fragen; die Kommission soll Dir die praktischen Aufgaben schon vor dem Termin stellen (§ 24 ÄApprO).
Zulassung und Meldung
Melden kannst Du Dich frühestens im letzten Studienhalbjahr der vorgeschriebenen Studienzeit, also im vierten Semester (§ 10 Abs. 2). Der Antrag muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle, dem Landesprüfungsamt, eingegangen sein. Beizufügen sind Geburtsurkunde, Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, Studienbuch, Teilnahmebescheinigungen sowie die Nachweise über Erste Hilfe und Krankenpflegedienst; Studienbuch und Bescheinigungen darfst Du in einer vom Amt gesetzten Frist nachreichen (§ 10 Abs. 4). Nach der Änderungsverordnung, der der Bundesrat am 16. Oktober 2026 mit Maßgaben zugestimmt hat, soll ein Identitätsnachweis an die Stelle der Geburtsurkunde treten; sie gilt erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Welche Nachweise zählen, steht im Artikel zum Studienablauf. An Standorten mit Modellstudiengang entfällt das Physikum, eine Äquivalenzprüfung der Fakultät ersetzt es.
Wie viele bestehen das Physikum?
Die Quote hängt von der Gruppe ab: Die Referenzgruppe der Erstteilnehmer in Mindeststudienzeit schneidet besser ab als alle Teilnehmer zusammen, zu denen auch Wiederholer zählen. Die Quoten stammen aus den IMPP-Ergebnisinformationen.
| Termin | Teilnehmer gesamt | Bestanden, alle | Bestanden, Erstteilnehmer in Mindeststudienzeit | Bestehensgrenze | Bericht |
|---|---|---|---|---|---|
| Herbst 2025 | 7.444 | 88,8 % | 94,8 % (5.857 Teilnehmer) | 182 von 317 | IMPP, Stand 10.9.2025 |
| Frühjahr 2026 | 3.229 | 80,6 % | 95,1 % (1.207 Teilnehmer) | 184 von 317 | IMPP, Stand 1.4.2026 |
| Herbst 2026 | 7.385 | 90,0 % | 96,0 % (5.768 Teilnehmer) | 178 von 313 | IMPP, Stand 9.9.2026 |
Die Herbsttermine 2025 und 2026 hatten mit 7.444 und 7.385 Teilnehmern mehr als doppelt so viele wie der Frühjahrstermin 2026. Die Ergebnisinformation weist die Quote auch je Hochschule aus; die privaten Standorte stellt der Artikel zu den Privathochschulen gegenüber.
Wiederholung bei Nichtbestehen
Der Erste Abschnitt ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind; fällt ein Teil durch, wiederholst Du nur diesen Teil (§ 13 Abs. 3). Jeder Teil kann zweimal wiederholt werden, ein bestandener Teil darf nicht noch einmal abgelegt werden. Die zuständige Stelle lädt Dich zum nächsten Termin von Amts wegen. Eine weitere Wiederholung ist auch nach einem erneuten Medizinstudium nicht zulässig (§ 20 ÄApprO). Wie oft Wiederholer erneut durchfallen, was als Fehlversuch zählt und welche Termine anstehen, steht im Artikel Physikum wiederholen.
Vorbereitung auf das Physikum
Der IMPP veröffentlicht Gegenstandskataloge für die vier schriftlichen Stoffgebiete. Sie machen Prüfungsgegenstände sichtbar, ohne den Stoff zu verändern, und sind für die Prüfung rechtlich nicht bindend; maßgeblich bleibt die Approbationsordnung. Je Termin stellt der IMPP außerdem rund zehn Prozent der Aufgaben als Beispielaufgaben bereit. Die Fragenverteilung gibt eine Orientierung für die Lernzeit: Biologie und Anatomie stellen 100 von 320 Fragen, Physik und Physiologie sowie Chemie und Biochemie je 80, Psychologie und Soziologie 60. Wie die vier Semester davor aufgebaut sind, steht im Artikel zum Studienablauf; die Kosten dieser Zeit im Artikel Semesterbeitrag, BAföG und KfW.
Prüfungstermine 2026 und 2027
Das Physikum findet zweimal im Jahr statt, die schriftliche Prüfung beginnt jeweils um 9 Uhr und endet um 13 Uhr. Die Termine 2026 sind abgeschlossen:
| Jahr | Frühjahr | Herbst |
|---|---|---|
| 2026 | 10. und 11. März (abgeschlossen) | 18. und 19. August (abgeschlossen) |
| 2027 | 16. und 17. März | 24. und 25. August |
| 2028 | 14. und 15. März | 22. und 23. August (Änderung vom IMPP vermerkt) |
Für den Herbst 2028 weist der IMPP auf eine Änderung des Prüfungstermins hin; den aktuellen Termin nennt die IMPP-Seite zu den Prüfungsterminen (siehe Quellen). Die M2-Termine folgen im April und Oktober desselben Jahres. Wer das Physikum bestanden hat, findet die nächsten Schritte im Artikel zur Approbation. Danach beginnt die viermonatige Famulatur in den unterrichtsfreien Zeiten.
Wie viele Fragen hat das schriftliche Physikum?
Wie hoch ist die Bestehensquote beim Physikum?
Was wird in der mündlichen Physikumsprüfung geprüft?
Muss ich beide Teile des Physikums im selben Termin bestehen?
Wie oft kann ich das Physikum wiederholen?
Quellen
- § 10 ÄApprO: Meldung und Zulassung zur Prüfung
- § 13 ÄApprO: Art und Bewertung der Prüfung
- § 14 ÄApprO: Schriftliche Prüfung
- § 20 ÄApprO: Wiederholung von Prüfungen
- § 22 ÄApprO: Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
- § 23 ÄApprO: Schriftliche Aufsichtsarbeit (mit Anlage 9)
- § 24 ÄApprO: Mündlich-praktischer Teil
- § 25 ÄApprO: Bewertung der Prüfungsleistungen
- IMPP: Prüfungstermine Medizin 2026 bis 2028
- IMPP: Prüfungsergebnisse Medizin (Herbst 2026)
- IMPP: Gegenstandskataloge
- IMPP: Beispielaufgaben Medizin
Stand: Oktober 2026. Die Quoten stammen aus den IMPP-Ergebnisinformationen zu den drei genannten Terminen; die Ergebnisse des Frühjahrs 2027 liegen erst nach dem Termin im März vor.