40 Planungsbereiche in Deutschland gelten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (Stichtag 31.12.2025) als bereits unterversorgt, 173 weitere als von Unterversorgung bedroht — überwiegend hausärztlich. Gegen diese Lücke fördern die Kassenärztlichen Vereinigungen Neuniederlassungen auf dem Land mit Zuschüssen im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Wie schlecht ist die Versorgung wirklich?
Hausärztliche Unterversorgung beginnt formal bei einem Versorgungsgrad unter 75 Prozent, fachärztliche unter 50 Prozent. Nach diesen Kriterien zählte die KBV zum Stichtag 31.12.2025 bundesweit 40 Planungsbereiche mit eingetretener und 173 mit drohender Unterversorgung. Das KBV-Dossier zur Sicherstellung beziffert zusätzlich mehr als 5.000 unbesetzte Hausarztsitze bundesweit, bei rund 30 Prozent der Niedergelassenen über 60 Jahre. Die aktuelle KBV-Arztzahlstatistik (Pressemitteilung vom 12.3.2026) zählt zwar 191.875 Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen — ein Plus von 1,2 Prozent — und 55.778 Hausärzt:innen, warnt aber gleichzeitig vor sinkender tatsächlicher Versorgungskapazität durch einen wachsenden Teilzeitanteil von rund 70.000 Ärzt:innen und ein Durchschnittsalter von 53,9 Jahren.
Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigungen
Wie hoch die Förderung ausfällt, unterscheidet sich deutlich von KV zu KV. Drei Beispiele mit offiziell belegten Beträgen:
| KV | Neuniederlassung | Zweigpraxis | Weitere Förderung |
|---|---|---|---|
| KV Niedersachsen | bis 60.000 € | bis 30.000 € | Starterprämie 6.000 €/Quartal, max. 8 Quartale (bis 48.000 €), Bindung mind. 5 Jahre |
| KV Nordrhein | bis 70.000 € | bis 10.000 € | Anschubfinanzierung Angestellte bis 50.000 € über 20 Quartale, seit 2022 auch fachärztlich |
| KV Bayerns | Sicherstellungszuschlag 4.500 €/Quartal | — | Weiterbildungsförderung bis 5.800 €, PJ-Lehrpraxen-Förderung 1.000 € |
Ergänzend fördert das bayerische Sozialministerium (StMGP, nicht die KV) mit der „Landarztprämie" Neuniederlassungen in Gemeinden bis 20.000 Einwohner mit bis zu 60.000 € bei fünf Jahren Bindung — bis September 2025 wurden darüber 1.430 Ärzt:innen gefördert.
Strukturfonds: der bundesweite Rahmen
Hinter den einzelnen KV-Programmen steht eine bundesweite gesetzliche Pflicht: Nach § 105 Abs. 1a SGB V muss jede Kassenärztliche Vereinigung einen Strukturfonds bilden, gespeist aus 0,1 bis 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, den die Krankenkassen verdoppeln. Aus diesem Fonds finanzieren die KVen Investitionszuschüsse für Neugründungen, Übernahmen und Zweigpraxen, Vergütungszuschläge, Stipendien und lokale Gesundheitszentren — die konkrete Ausgestaltung und Höhe legt jede KV in eigenen Richtlinien fest, wie die Beispiele oben zeigen.
Landarzt über die Landarztquote werden
Wer schon vor dem Studium weiß, dass er oder sie später als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land arbeiten will, muss nicht auf einen NC-Studienplatz warten: Elf Bundesländer vergeben dafür Studienplätze über eine eigene Landarztquote — unabhängig von der Abiturnote, dafür gebunden an zehn Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region nach Studium und Facharztweiterbildung. Wie das Verfahren in den einzelnen Bundesländern funktioniert und welche Vertragsstrafen bei Nichterfüllung drohen, steht im Artikel zur Landarztquote.
Wie viele Regionen in Deutschland sind medizinisch unterversorgt?
Welche Förderung gibt es für eine Landarztpraxis in Niedersachsen?
Was ist der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen?
Muss ich über die Landarztquote studieren, um später als Landarzt zu arbeiten?
Quellen
- § 105 SGB V — Strukturfonds
- KBV — Landesbeschlüsse über Unterversorgung
- KBV — Pressemitteilung Arztzahlstatistik 2026
- KV Niedersachsen — Niederlassungsförderung
- KV Nordrhein — Förderung Niederlassung
- KV Bayerns — Förderungen
Stand Juli 2026. Versorgungszahlen: KBV, Stichtag 31.12.2025 bzw. Pressemitteilung 12.3.2026. Fördersummen der einzelnen KVen ändern sich — vor Antragstellung die aktuellen Richtlinien der zuständigen KV prüfen.