Im Modellstudiengang Medizin entfällt das separate staatliche Physikum — stattdessen prüfen die Fakultäten die gleichwertigen Inhalte selbst, und der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgt frühestens nach fünf Studienjahren statt nach fünf Jahren im Regelweg üblichen zwei plus drei. Grundlage ist § 41 ÄApprO, den unter anderem neun Fakultäten offiziell nutzen.

Rechtsgrundlage: § 41 ÄApprO

Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann einen Modellstudiengang zulassen, der in vier Punkten vom Regelstudiengang abweicht: Erstens muss der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (das Physikum) nicht abgelegt werden — der Zweite Abschnitt folgt dann frühestens nach fünf Jahren Medizinstudium. Zweitens können Krankenpflegedienst, Erste Hilfe und Famulatur zu anderen Zeitpunkten im Studium liegen. Drittens muss das Praktische Jahr nicht in der Regelform ablaufen. Viertens dürfen Krankenhäuser, Praxen und ambulante Einrichtungen bereits in allen Studienabschnitten einbezogen werden, nicht erst im letzten Jahr.

Zulassungsvoraussetzung ist unter anderem, dass die Prüfung der M1-Inhalte dem Regelstudiengang gleichwertig bleibt, dass eine Evaluationspflicht besteht und dass ein Übergang zurück in den Regelstudiengang vorgesehen ist. Statt einer Gesamtnote wird bei entfallenem Physikum ein Zeugnis mit getrennt ausgewiesenen Äquivalenzprüfungs-Ergebnissen ausgestellt.

Die wichtigsten Unterschiede zum Regelstudiengang

Kein separates staatliches Physikum, sondern gleichwertige interne Prüfungen; M2 frühestens nach fünf Jahren statt nach zwei plus drei Jahren; flexible Zeitpunkte für Praktika und PJ-Gestaltung; von Beginn an integrierte Lehre zwischen vorklinischen und klinischen Inhalten, wie sie etwa Aachen und Mannheim offiziell bewerben. Gemeinsam ist allen Modellstudiengängen, dass die Regeln zur Regelstudiendauer von sechs Jahren und drei Monaten im Kern bestehen bleiben — verschoben wird vor allem der Zeitpunkt der Prüfungen, nicht die Gesamtlänge des Studiums.

Standorte mit Modellstudiengang

Offiziell an der jeweiligen Uni-Seite belegt sind unter anderem diese neun Standorte — eine Vollständigkeitsgarantie gibt es dafür nicht, da nicht alle rund 40 medizinischen Fakultäten in Deutschland einzeln geprüft wurden:

StandortBezeichnungSeit
Charité BerlinModellstudiengang Medizinseit WS 2010/11
RWTH AachenModellstudiengang Medizinseit 2003
Ruhr-Uni BochumIntegrierter Reformstudiengang Medizin (iRM)seit WS 2013/14, zuvor MSM seit 2003
UKE HamburgiMEDseit 2012, seit 2017 einziger Studiengang
Uni HeidelbergHeiCuMed
Med. Fakultät Mannheim (Uni Heidelberg)MaReCuMseit WS 2006/07
Uni zu KölnModellstudiengang Humanmedizinseit WS 2003/04
Uni Witten/HerdeckeModellstudiengang Medizin (NC-frei)
TU Dresden / Medizincampus ChemnitzMEDiCseit WS 2020/21

Weitere häufig genannte Kandidaten wie MHH Hannover, Oldenburg, Düsseldorf, Augsburg oder Bielefeld wurden nicht direkt an der offiziellen Uni-Seite verifiziert und sind deshalb hier bewusst nicht gelistet.

Reformstand der ÄApprO: was wirklich ansteht

Getrennt von den einzelnen Modellstudiengängen läuft seit Jahren die Debatte um eine grundlegend neue Approbationsordnung für alle Fakultäten — mit Kompetenzorientierung nach dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin, einer Aufweichung der strikten Trennung von Vorklinik und Klinik sowie einer Stärkung der Allgemeinmedizin. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt seit 2023 vor. Diese große Reform ist Stand Juli 2026 nicht in Kraft und hängt an der Frage der Bund-Länder-Finanzierung; der Medizinische Fakultätentag bestätigte im Februar 2026, dass aktuell kein aktiver umfassender Reformprozess läuft und die Fakultäten ihre Curricula stattdessen im Rahmen des geltenden Rechts weiterentwickeln. Ein in der Fachpresse genanntes mögliches Inkrafttreten zum 1.10.2027 ist ausdrücklich nicht amtlich bestätigt. Von dieser großen Reform zu unterscheiden ist die kleinere, eigenständige PJ-Reform 2026 zur Vergütung.

Was ist der wichtigste Unterschied zum Regelstudiengang?
Im Modellstudiengang entfällt das separate staatliche Physikum. Stattdessen gibt es fakultätsinterne Äquivalenzprüfungen, die den Prüfungsinhalten des Ersten Abschnitts gleichwertig sein müssen. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgt dafür erst nach mindestens fünf Studienjahren.
Wie viele Universitäten bieten einen Modellstudiengang an?
Offiziell direkt an der Uni-Seite belegt sind unter anderem neun Standorte, etwa die Charité Berlin, RWTH Aachen, Ruhr-Uni Bochum und UKE Hamburg. Weitere Kandidaten wie MHH Hannover, Oldenburg oder Düsseldorf werden kursierend genannt, sind hier aber mangels offizieller Bestätigung nicht aufgeführt.
Kann ich vom Modellstudiengang in den Regelstudiengang wechseln?
Ein Wechsel ist gesetzlich vorgesehen, aber an hochschulspezifische Anrechnungsregeln gebunden. Wie stark ein Wechsel in der Praxis erschwert ist, lässt sich pauschal nicht beziffern und hängt vom jeweiligen Standort ab.
Kommt bald eine neue Approbationsordnung für alle Studiengänge?
Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt bereits seit 2023 vor, ist aber Stand Juli 2026 nicht in Kraft und stockt an der Bund-Länder-Finanzierung. Der Medizinische Fakultätentag sieht aktuell keinen aktiven umfassenden Reformprozess.

Quellen

Stand Juli 2026. Rechtsgrundlage: § 41 ÄApprO. Die Standortliste erhebt keinen Vollständigkeitsanspruch; der Reformstand der großen ÄApprO-Novelle ist offen und sollte vor Verwendung neuer Inhalte erneut geprüft werden.