Im Modellstudiengang Medizin entfällt das separate staatliche Physikum — stattdessen prüfen die Fakultäten die gleichwertigen Inhalte selbst, und der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgt frühestens nach fünf Studienjahren statt nach fünf Jahren im Regelweg üblichen zwei plus drei. Grundlage ist § 41 ÄApprO, den unter anderem neun Fakultäten offiziell nutzen.
Rechtsgrundlage: § 41 ÄApprO
Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann einen Modellstudiengang zulassen, der in vier Punkten vom Regelstudiengang abweicht: Erstens muss der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (das Physikum) nicht abgelegt werden — der Zweite Abschnitt folgt dann frühestens nach fünf Jahren Medizinstudium. Zweitens können Krankenpflegedienst, Erste Hilfe und Famulatur zu anderen Zeitpunkten im Studium liegen. Drittens muss das Praktische Jahr nicht in der Regelform ablaufen. Viertens dürfen Krankenhäuser, Praxen und ambulante Einrichtungen bereits in allen Studienabschnitten einbezogen werden, nicht erst im letzten Jahr.
Zulassungsvoraussetzung ist unter anderem, dass die Prüfung der M1-Inhalte dem Regelstudiengang gleichwertig bleibt, dass eine Evaluationspflicht besteht und dass ein Übergang zurück in den Regelstudiengang vorgesehen ist. Statt einer Gesamtnote wird bei entfallenem Physikum ein Zeugnis mit getrennt ausgewiesenen Äquivalenzprüfungs-Ergebnissen ausgestellt.
Die wichtigsten Unterschiede zum Regelstudiengang
Kein separates staatliches Physikum, sondern gleichwertige interne Prüfungen; M2 frühestens nach fünf Jahren statt nach zwei plus drei Jahren; flexible Zeitpunkte für Praktika und PJ-Gestaltung; von Beginn an integrierte Lehre zwischen vorklinischen und klinischen Inhalten, wie sie etwa Aachen und Mannheim offiziell bewerben. Gemeinsam ist allen Modellstudiengängen, dass die Regeln zur Regelstudiendauer von sechs Jahren und drei Monaten im Kern bestehen bleiben — verschoben wird vor allem der Zeitpunkt der Prüfungen, nicht die Gesamtlänge des Studiums.
Standorte mit Modellstudiengang
Offiziell an der jeweiligen Uni-Seite belegt sind unter anderem diese neun Standorte — eine Vollständigkeitsgarantie gibt es dafür nicht, da nicht alle rund 40 medizinischen Fakultäten in Deutschland einzeln geprüft wurden:
| Standort | Bezeichnung | Seit |
|---|---|---|
| Charité Berlin | Modellstudiengang Medizin | seit WS 2010/11 |
| RWTH Aachen | Modellstudiengang Medizin | seit 2003 |
| Ruhr-Uni Bochum | Integrierter Reformstudiengang Medizin (iRM) | seit WS 2013/14, zuvor MSM seit 2003 |
| UKE Hamburg | iMED | seit 2012, seit 2017 einziger Studiengang |
| Uni Heidelberg | HeiCuMed | — |
| Med. Fakultät Mannheim (Uni Heidelberg) | MaReCuM | seit WS 2006/07 |
| Uni zu Köln | Modellstudiengang Humanmedizin | seit WS 2003/04 |
| Uni Witten/Herdecke | Modellstudiengang Medizin (NC-frei) | — |
| TU Dresden / Medizincampus Chemnitz | MEDiC | seit WS 2020/21 |
Weitere häufig genannte Kandidaten wie MHH Hannover, Oldenburg, Düsseldorf, Augsburg oder Bielefeld wurden nicht direkt an der offiziellen Uni-Seite verifiziert und sind deshalb hier bewusst nicht gelistet.
Reformstand der ÄApprO: was wirklich ansteht
Getrennt von den einzelnen Modellstudiengängen läuft seit Jahren die Debatte um eine grundlegend neue Approbationsordnung für alle Fakultäten — mit Kompetenzorientierung nach dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin, einer Aufweichung der strikten Trennung von Vorklinik und Klinik sowie einer Stärkung der Allgemeinmedizin. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums liegt seit 2023 vor. Diese große Reform ist Stand Juli 2026 nicht in Kraft und hängt an der Frage der Bund-Länder-Finanzierung; der Medizinische Fakultätentag bestätigte im Februar 2026, dass aktuell kein aktiver umfassender Reformprozess läuft und die Fakultäten ihre Curricula stattdessen im Rahmen des geltenden Rechts weiterentwickeln. Ein in der Fachpresse genanntes mögliches Inkrafttreten zum 1.10.2027 ist ausdrücklich nicht amtlich bestätigt. Von dieser großen Reform zu unterscheiden ist die kleinere, eigenständige PJ-Reform 2026 zur Vergütung.
Was ist der wichtigste Unterschied zum Regelstudiengang?
Wie viele Universitäten bieten einen Modellstudiengang an?
Kann ich vom Modellstudiengang in den Regelstudiengang wechseln?
Kommt bald eine neue Approbationsordnung für alle Studiengänge?
Quellen
- § 41 ÄApprO — Modellstudiengänge
- Charité Berlin — Modellstudiengang Humanmedizin
- RWTH Aachen — Modellstudiengang Medizin
- Medizinischer Fakultätentag — Themenseite Approbationsordnung
Stand Juli 2026. Rechtsgrundlage: § 41 ÄApprO. Die Standortliste erhebt keinen Vollständigkeitsanspruch; der Reformstand der großen ÄApprO-Novelle ist offen und sollte vor Verwendung neuer Inhalte erneut geprüft werden.