Das Praktische Jahr Medizin dauert 48 Wochen und gliedert sich in drei Tertiale zu je 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und ein frei wählbares klinisch-praktisches Fachgebiet. Es bildet das komplette letzte Studienjahr und endet mit dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Die drei Tertiale: Innere, Chirurgie, Wahlfach

Jedes Tertial dauert exakt 16 Wochen. Pflicht sind Innere Medizin und Chirurgie; das dritte Tertial ist ein Wahltertial in „Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet" — eine bewusst offene Formulierung ohne bundesweite Positivliste. Welche Fachgebiete als Wahltertial angeboten werden, entscheidet jede Universität für sich. Begonnen wird jeweils in der zweiten Maihälfte oder der zweiten Novemberhälfte; Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit ist mit entsprechender Verlängerung möglich.

PJ am Lehrkrankenhaus statt an der Uniklinik

Ein PJ außerhalb der Universitätsklinik ist ausdrücklich zulässig, wenn das Lehrkrankenhaus bestimmte Mindeststandards erfüllt: ausreichende ärztliche Personalausstattung, regelmäßige pathologisch-anatomische Demonstrationen und klinische Konferenzen, mindestens 60 Behandlungsplätze in Innerer Medizin bzw. Chirurgie mit geeigneten Patient:innen, konsiliarische fachärztliche Betreuung, eine leistungsfähige Röntgenabteilung, ein medizinisches Labor, eine Bibliothek, ein Sektionsraum und eigene Räume für die Studierenden. Ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren gibt es dafür nicht — die Ausbildung läuft über Kooperationsverträge mit der jeweiligen Universität, nach deren Logbuch, mit einem benannten PJ-Beauftragten vor Ort.

Fehltage: maximal 30 im gesamten PJ

Erlaubt sind insgesamt höchstens 30 Ausbildungstage Fehlzeit über das gesamte Praktische Jahr, davon höchstens 20 innerhalb eines einzelnen Tertials. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Urlaub und Krankheit — beides zählt auf dasselbe Kontingent. Bei besonderer Härte kann die zuständige Behörde zusätzliche Tage anrechnen.

PJ-Vergütung: die Deckelung im geltenden Recht

Nach aktuell geltendem Recht besteht kein Rechtsanspruch auf eine PJ-Aufwandsentschädigung. Die ÄApprO regelt lediglich eine Obergrenze: Geld- oder Sachleistungen dürfen den Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG — also den BAföG-Höchstsatz — nicht übersteigen. Wie viel eine Uniklinik tatsächlich zahlt, ist bundesweit uneinheitlich und wird von keiner offiziellen Stelle gesamthaft veröffentlicht; ein Blick auf die Seite der jeweiligen Klinik lohnt sich vor Bewerbung.

Reform 2026: was sich ändern soll — und was noch nicht gilt

Im Mai 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Verordnungsentwurf zur Änderung der ÄApprO veröffentlicht, der zwei Punkte vorsieht: die Aufhebung der Deckelung der PJ-Aufwandsentschädigung, sodass Kliniken die Höhe künftig frei festlegen könnten, und bis zu zehn zusätzliche krankheitsbedingte Fehltage mit ärztlichem Attest. Die Verbändeanhörung lief bis zum 12.6.2026, ein Inkrafttreten wird in der Fachpresse für den 1.11.2026 kolportiert. Das ist Stand Juli 2026 noch nicht beschlossen und nicht in Kraft — auf gesetze-im-internet.de gilt weiterhin die Deckelung nach heutigem Recht. bvmd, Marburger Bund und Bundesärztekammer fordern parallel einen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine einheitliche Vergütung mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes.

Wie lange dauert das Praktische Jahr Medizin genau?
Genau 48 Wochen, aufgeteilt in drei Tertiale zu je 16 Wochen: Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahltertial. Das PJ beginnt jeweils in der zweiten Hälfte von Mai oder November.
Was darf ich als Wahltertial im PJ wählen?
Die ÄApprO schreibt keine feste Liste vor, sondern spricht offen von „Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet". Welche Fächer konkret zur Wahl stehen, legt die jeweilige Universität fest.
Wie viele Fehltage sind im PJ erlaubt?
Insgesamt höchstens 30 Ausbildungstage über das gesamte PJ, davon höchstens 20 innerhalb eines einzelnen Tertials. Urlaub und Krankheit werden dabei nicht getrennt gezählt, sondern zusammen auf dieses Kontingent angerechnet. Bei besonderer Härte kann die zuständige Behörde darüber hinaus Tage anrechnen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf PJ-Vergütung?
Nein. Die ÄApprO regelt nach geltendem Recht nur eine Obergrenze: Geld- oder Sachleistungen dürfen den BAföG-Höchstsatz nicht übersteigen. Wie viel eine Uniklinik tatsächlich zahlt, ist bundesweit uneinheitlich geregelt.
Ist die geplante PJ-Reform 2026 schon in Kraft?
Nein, Stand Juli 2026 nicht. Ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht die Aufhebung der Vergütungsdeckelung und bis zu zehn zusätzliche Krankheitstage vor, ein mögliches Inkrafttreten wird in Fachpresse-Berichten für den 1.11.2026 genannt — verbindlich ist das noch nicht.

Quellen

Stand Juli 2026. Rechtsgrundlage geltendes Recht: § 3, § 4 ÄApprO. Die Reformpunkte zu Vergütung und Fehltagen sind ein Verordnungsentwurf und noch nicht in Kraft — vor Veröffentlichung neuer Inhalte den aktuellen Verfahrensstand prüfen.