5.792,90 € brutto im Monat verdient ein Assistenzarzt im ersten Berufsjahr an einer Uniklinik der Länder, nach der TdL-Tabelle für den 1. April 2026 bis 31. August 2027. An einem kommunalen Krankenhaus nach VKA-Tarif sind es 5.722,05 € (Tabelle vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026). Beide Werte gelten für Vollzeit bei 40 Wochenstunden und für tarifgebundene Häuser. Netto bleiben bei Steuerklasse 1 in der Modellrechnung weiter unten rund 3.527 €.

TV-Ärzte/TdL: Gehälter an Universitätskliniken der Länder

Aktuell gültig ist die Tarifeinigung vom 9. Juni 2026, die der Marburger Bund am 30. Juni 2026 annahm. Die Entgelte stiegen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,95 Prozent, die Tabelle gilt bis zum 31. August 2027. Die Wochenarbeitszeit beträgt seit dem 1. Januar 2026 nach dem Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 26. März 2024 40 statt 42 Stunden.

GruppeStufen (Berufsjahre)Beträge 1.4.2026–31.8.2027
Ä 1 Arzt (Assistenzarzt)1./2./3./4./5./ab 6. Jahr5.792,90 / 6.121,26 / 6.355,79 / 6.762,34 / 7.247,00 / 7.436,05 €
Ä 2 Facharztab 1./4./7./9./11./13. Jahr7.645,72 / 8.286,77 / 8.849,64 / 9.165,95 / 9.338,38 / 9.576,69 €
Ä 3 Oberarztab 1./4./7./10. Jahr9.576,69 / 10.139,57 / 10.944,77 / 11.265,33 €
Ä 4 CA-Vertreterab 1./4./7. Jahr11.265,33 / 12.070,52 / 12.711,58 €

Zum 1. September 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,45 Prozent (Anlage B zum TV-Ärzte): Ä 1 Stufe 1 steigt dann auf 5.934,83 €, Ä 2 Stufe 6 auf 9.811,32 €. Die Regelungen zu den Entgelten laufen bis zum 31. Juli 2028; ab dem 1. Juni 2027 verhandeln TdL und Marburger Bund über die Weiterentwicklung des Tarifvertrags.

TV-Ärzte/VKA: Gehälter an kommunalen Krankenhäusern

Die VKA-Tabelle läuft am 31. Dezember 2026 aus; für die Zeit danach ist keine Tabelle veröffentlicht. Für kommunale Krankenhäuser gilt ein eigenständiges Tarifwerk, das der Marburger Bund getrennt verhandelt hat. Die aktuelle Tabelle gilt vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 und liegt 2,00 Prozent über der vorherigen Tabelle (1. August 2025 bis 31. Mai 2026).

GruppeStufenBeträge 1.6.–31.12.2026
Ä 1 Arzt (Assistenzarzt)1.–6. Jahr5.722,05 / 6.046,42 / 6.278,07 / 6.679,58 / 7.158,37 / 7.355,29 €
Ä 2 Facharztab 1./4./7./9./11./13. Jahr7.552,19 / 8.185,40 / 8.741,40 / 9.065,74 / 9.382,33 / 9.698,91 €
Ä 3 Oberarztab 1./4./7. Jahr9.459,56 / 10.015,53 / 10.810,95 €
Ä 4 CA-Vertreterab 1./4. Jahr11.127,50 / 11.922,95 €

TdL und VKA im Vergleich

Die Differenz je Stufe zeigt, dass TdL in den meisten Stufen etwa 1,2 Prozent über VKA liegt, in Ä 1 zwischen 70,85 € und 88,63 € im Monat. Bei Ä 2 Stufe 5 und 6 kehrt sich das Verhältnis um — dort zahlt VKA 43,95 € beziehungsweise 122,22 € mehr. Die Tabelle vergleicht TdL (ab 1. April 2026) und VKA (ab 1. Juni 2026) bei gleicher Berufsjahr-Stufe.

Gruppe, StufeBerufsjahrTdL ab 1.4.2026VKA ab 1.6.2026Differenz TdL minus VKA
Ä 1, Stufe 11. Jahr5.792,90 €5.722,05 €+70,85 €
Ä 1, Stufe 22. Jahr6.121,26 €6.046,42 €+74,84 €
Ä 1, Stufe 33. Jahr6.355,79 €6.278,07 €+77,72 €
Ä 1, Stufe 44. Jahr6.762,34 €6.679,58 €+82,76 €
Ä 1, Stufe 55. Jahr7.247,00 €7.158,37 €+88,63 €
Ä 1, Stufe 6ab 6. Jahr7.436,05 €7.355,29 €+80,76 €
Ä 2, Stufe 1ab 1. Jahr7.645,72 €7.552,19 €+93,53 €
Ä 2, Stufe 2ab 4. Jahr8.286,77 €8.185,40 €+101,37 €
Ä 2, Stufe 3ab 7. Jahr8.849,64 €8.741,40 €+108,24 €
Ä 2, Stufe 4ab 9. Jahr9.165,95 €9.065,74 €+100,21 €
Ä 2, Stufe 5ab 11. Jahr9.338,38 €9.382,33 €−43,95 €
Ä 2, Stufe 6ab 13. Jahr9.576,69 €9.698,91 €−122,22 €
Ä 3, Stufe 1ab 1. Jahr9.576,69 €9.459,56 €+117,13 €
Ä 3, Stufe 2ab 4. Jahr10.139,57 €10.015,53 €+124,04 €
Ä 3, Stufe 3ab 7. Jahr10.944,77 €10.810,95 €+133,82 €
Ä 4, Stufe 1ab 1. Jahr11.265,33 €11.127,50 €+137,83 €
Ä 4, Stufe 2ab 4. Jahr12.070,52 €11.922,95 €+147,57 €

Der TdL-Tarif kennt zusätzlich Ä 3 Stufe 4 (ab dem 10. Jahr, 11.265,33 €) und Ä 4 Stufe 3 (ab dem 7. Jahr, 12.711,58 €); VKA hat dafür keine Stufe. Beträge brutto, Vollzeit, Stand: Oktober 2026.

Was zum Grundgehalt hinzukommt

Zum Tabellenentgelt kommen Zeitzuschläge, Zulagen und der Ausgleich für Bereitschaftsdienst. Der TV-Ärzte/TdL regelt sie in den Paragrafen 8 und 9, der TV-Ärzte/VKA in den Paragrafen 11 und 12 mit denselben Prozentsätzen für Überstunden, Nacht, Sonntag, Feiertag und die Weihnachtstage. Bemessungsgrundlage ist der Stundenanteil der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Die Beispielwerte in der Tabelle sind eine Modellrechnung für Ä 1 Stufe 3 nach TdL: 6.355,79 € geteilt durch das 4,348-Fache der Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergeben 36,54 € je Stunde.

ZuschlagSatz je StundeBeispiel Ä 1 Stufe 3
Überstunden15 %5,48 €
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr)20 %7,31 €
Samstag, 13 bis 20 Uhr20 %7,31 €
Sonntagsarbeit25 %9,14 €
24. und 31. Dezember, jeweils ab 6 Uhr35 %12,79 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich135 %49,33 €
Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich35 %12,79 €

Treffen Sonntag, Feiertag, Samstag oder Weihnachtstage zusammen, zahlt der Arbeitgeber nur den höchsten dieser Zuschläge; der Nachtzuschlag kommt dazu.

Bereitschaftsdienst wird nach dem Arbeitsanfall als Arbeitszeit gewertet — und nur diese gewertete Zeit wird bezahlt. In Stufe I (Arbeitsleistung bis 25 Prozent) zählt die Zeit zu 60 Prozent, in Stufe II (mehr als 25 bis 49 Prozent) zu 95 Prozent; an Feiertagen kommen 25 Prozentpunkte dazu. Ab dem fünften Bereitschaftsdienst im Monat erhöht sich die Bewertung um 10 Prozentpunkte, bei jedem weiteren um zehn weitere. Für Stunden zwischen 20 und 6 Uhr gibt es 20 Prozent Zuschlag, der sich nicht in Freizeit abgelten lässt. Bei Ä 1 Stufe 1 (33,31 € je Stunde) ergibt die Modellrechnung für eine Stunde Bereitschaftsdienst der Stufe I rund 20 €, bei Stufe II rund 32 €. Die Rufbereitschaft wird bei mindestens zwölf Stunden mit dem Zweifachen (Montag bis Freitag) oder Vierfachen (Wochenende, Feiertag) des Stundenentgelts pauschal vergütet. Wer ständig im Wechselschichtdienst arbeitet, erhält 105 € im Monat, bei Schichtarbeit sind es 40 €.

Netto-Beispiel für Ä 1 Stufe 1

Von 5.792,90 € brutto bleiben in der Modellrechnung 3.527,28 € netto. Die Annahmen: Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Beiträge zu einer Zusatzversorgung oder vermögenswirksame Leistungen sind nicht berücksichtigt. Das Bruttogehalt liegt unter den Beitragsbemessungsgrenzen von 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Rente und Arbeitslosenversicherung), die Beiträge fallen also auf den vollen Betrag an.

PostenSatzBetrag pro Monat
Bruttogehalt Ä 1 Stufe 1 (TdL)5.792,90 €
Lohnsteuer (Solidaritätszuschlag 0,00 €)Rechner des BMF−1.005,66 €
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil)7,3 % plus 1,45 % Zusatzbeitrag−506,88 €
Pflegeversicherung (kinderlos)1,8 % plus 0,6 % Zuschlag−139,03 €
Rentenversicherung9,3 %−538,74 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %−75,31 €
Netto3.527,28 €

Die Lohnsteuer stammt aus dem Lohnsteuerrechner 2026 des Bundesfinanzministeriums (Geburtsjahr 1998, Monatsbruttolohn 5.792,90 €, gesetzliche Versicherung, Pflegeversicherung mit Zuschlag); der Rechner liefert keine Sozialabgaben, diese sind nach den im Quellenblock genannten Sätzen berechnet. Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest.

Vom Assistenzarzt zum Chefarztvertreter: die Gehaltsspanne

Zwischen dem Einstiegsgehalt eines Assistenzarztes und dem eines Chefarztvertreters in höchster Stufe liegt mehr als das Doppelte: 5.792,90 € gegenüber 12.711,58 € nach TdL. Die Gruppen folgen der Tätigkeit: Ä 1 ist der Arzt, Ä 2 der Facharzt, Ä 3 der Oberarzt, Ä 4 der ständige Vertreter des Chefarztes (§ 12 TV-Ärzte/TdL). Nach der Facharztanerkennung wirst Du bei entsprechender Tätigkeit in Ä 2 eingruppiert: Stufe 1 beträgt 7.645,72 €, der höchste Ä-1-Betrag 7.436,05 €. Wie lange die Facharztweiterbildung dauert, hängt vom Fach ab. Überschreitest Du die Mindestweiterbildungszeit um mehr als ein Jahr ohne eigenes Verschulden, erhältst Du nach § 13 TV-Ärzte/TdL eine Zulage in Höhe der Differenz zu Ä 2 Stufe 1. Vorzeiten mit einschlägiger Berufserfahrung werden bei der Stufenzuordnung berücksichtigt. Die Vergütung im Praktischen Jahr vor der Approbation steht im eigenen Artikel; wie Du die Approbation beantragst, ebenfalls. Was das Studium bis zum ersten Gehalt kostet, steht unter Studiendauer und Kosten. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr werden nach Besoldung statt nach diesen Tarifverträgen bezahlt. Der Weg zum Landarzt führt über die Weiterbildung Allgemeinmedizin.

Was verdient ein Assistenzarzt im ersten Jahr?
An Unikliniken der Länder (TdL) 5.792,90 € brutto im Monat, an kommunalen Häusern (VKA) 5.722,05 €, jeweils bei Vollzeit mit 40 Wochenstunden. Beide Werte gelten nur für tarifgebundene Kliniken. Netto bleiben bei Steuerklasse 1 nach der Modellrechnung im Artikel rund 3.527 €.
Warum unterscheiden sich TdL- und VKA-Gehalt?
TdL gilt für Universitätskliniken der Länder, VKA für kommunale Krankenhäuser. Beide Tarifwerke verhandelt der Marburger Bund getrennt, mit unterschiedlichen Stichtagen und Laufzeiten. In den meisten Stufen liegt TdL um etwa 1,2 Prozent höher, nur bei Ä 2 Stufe 5 und 6 liegt VKA vorn.
Was verdient ein Chefarztvertreter maximal?
In der höchsten TdL-Stufe Ä 4 (ab dem 7. Jahr) liegt das Gehalt bei 12.711,58 € brutto im Monat. Bei VKA endet die Ä-4-Tabelle bei 11.922,95 € ab dem 4. Jahr. Ab dem 1. September 2027 steigt die TdL-Stufe auf 13.023,01 €.
Gelten diese Tabellen auch für private Klinikketten?
Nein. Private, nicht tarifgebundene Klinikketten vereinbaren Gehälter über Haustarife oder Einzelverträge. Die TdL- und VKA-Tabellen gelten nur dort, wo der jeweilige Tarifvertrag angewendet wird.
Was zahlt der Tarifvertrag für Dienste und Überstunden zusätzlich?
Überstunden erhalten einen Zeitzuschlag von 15 Prozent, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr 20 Prozent. Bereitschaftsdienst wird je nach Arbeitsanfall mit 60 oder 95 Prozent als Arbeitszeit bezahlt. Die Einzelheiten stehen im Abschnitt zu Zuschlägen.

Quellen

Stand: Oktober 2026; TdL-Tabelle gültig 1.4.2026 bis 31.8.2027, VKA-Tabelle gültig bis 31.12.2026. Alle Beträge sind Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit.