Die Facharztausbildung dauert je nach Fachgebiet 60 oder 72 Monate Mindestzeit — 60 Monate etwa für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie, 72 Monate für die meisten chirurgischen Fächer. Grundlage ist die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, rechtsverbindlich wird sie erst über die Ordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

Wie läuft die Facharztweiterbildung ab?

Die Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung weiterbildungsbefugter Ärzt:innen an zugelassenen Weiterbildungsstätten statt — das können Unikliniken, zugelassene Krankenhäuser oder Praxen sein. Über den gesamten Zeitraum führst Du ein Logbuch, das mindestens jährlich bestätigt werden muss; am Ende jeder Weiterbildungsstätte erhältst Du ein Zeugnis. Anhand dieser Zeugnisse und des Logbuchs lässt Dich die Ärztekammer zur Prüfung zu. Ein Wechsel zwischen mehreren Weiterbildungsstätten ist in der Praxis üblich und läuft über die kumulative Anerkennung der jeweiligen Zeugnisse.

Weiterbildungszeiten im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die Mindestweiterbildungszeiten nach der MWBO 2018 in der Fassung vom 3.7.2026, beschlossen vom 130. Deutschen Ärztetag:

FacharztbezeichnungWeiterbildungszeit
Allgemeinmedizin60 Monate (davon 24 ambulant-hausärztlich, 12 stationäre Innere)
Innere Medizin60 Monate
Innere Medizin mit Schwerpunkt (z. B. Kardiologie, Gastroenterologie)72 Monate (eigener Facharzttitel)
Allgemeinchirurgie72 Monate
Viszeral-, Gefäß-, Herz-, Thorax-, Kinder-, Plastische Chirurgieje 72 Monate
Orthopädie und Unfallchirurgie72 Monate
Neurochirurgie72 Monate
Anästhesiologie60 Monate
Frauenheilkunde und Geburtshilfe60 Monate
Kinder- und Jugendmedizin60 Monate
Psychiatrie und Psychotherapie60 Monate
Radiologie60 Monate
Neurologie60 Monate (inkl. 6 Monate Intensiv, 6 Monate Stroke Unit)
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)60 Monate
Augenheilkunde60 Monate
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde60 Monate
Urologie60 Monate
Schwerpunkte (z. B. Neonatologie, Neuroradiologie, Spezielle Unfallchirurgie)zusätzlich je 24 Monate

Es handelt sich um bundesweite Mindestzeiten nach dem MWBO-Muster; landesspezifische Abweichungen der einzelnen Weiterbildungsordnungen sind hier nicht im Detail geprüft.

Die Facharztprüfung: Ablauf und Bewertung

Zur Prüfung lässt die Ärztekammer anhand der vorliegenden Zeugnisse und des Logbuchs zu. Die Facharztprüfung selbst ist nicht öffentlich, dauert mindestens 30 Minuten und findet vor einem Prüfungsausschuss aus drei Ärzt:innen statt; der Termin muss spätestens sechs Monate nach der Zulassung liegen. Bei Nichtbestehen kann die Weiterbildung um bis zu zwei Jahre verlängert werden, bevor die Prüfung erneut ansteht. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kammer die Anerkennungsurkunde.

MWBO vs. Landes-Weiterbildungsordnung: was wirklich zählt

Wichtig für die eigene Planung: Die MWBO der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer — die in Details von der bundesweiten Muster-Ordnung abweichen kann. Wer den Facharzttitel in einem bestimmten Bundesland anstrebt, sollte die dort geltende Weiterbildungsordnung direkt bei der zuständigen Landesärztekammer prüfen, statt sich allein auf die MWBO-Zeiten zu verlassen. Wer nach dem Facharzt beruflich Richtung Landarzt denkt, findet dort auch Zahlen zu Förderprogrammen und Versorgungslage.

Wie lange dauert die Facharztausbildung mindestens?
Je nach Fach 60 oder 72 Monate. Allgemeinmedizin, Innere Medizin und die meisten konservativen Fächer liegen bei 60 Monaten, die operativen Fächer wie Allgemein-, Unfall- oder Neurochirurgie bei 72 Monaten. Zusätzliche Schwerpunkte kommen mit weiteren 24 Monaten obendrauf.
Ist die MWBO rechtlich bindend?
Nein, die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer hat nur empfehlenden Charakter. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer, die von der MWBO im Detail abweichen kann.
Wie läuft die Facharztprüfung ab?
Nicht öffentlich, mindestens 30 Minuten, vor einem Prüfungsausschuss aus drei Ärzt:innen. Der Termin muss spätestens sechs Monate nach der Zulassung zur Prüfung stattfinden. Wer nicht besteht, kann die Weiterbildung um bis zu zwei Jahre verlängern und die Prüfung erneut ablegen.
Wer darf Ärzte in Weiterbildung anleiten?
Nur Ärzt:innen mit eigener Weiterbildungsbefugnis, die von der Landesärztekammer erteilt wird und an fachliche Eignung sowie mehrjährige Berufserfahrung nach der eigenen Weiterbildung geknüpft ist. Eine Person darf höchstens drei Weiterbildungsbefugnisse gleichzeitig innehaben.

Quellen

Stand Juli 2026. Rechtsgrundlage: MWBO 2018 in der Fassung vom 3.7.2026 (nur empfehlend); verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.