Ein Medizinstudium an einer staatlichen Universität kostet im Wintersemester 2026/27 zwischen 97 € und 484 € Semesterbeitrag je Semester, abhängig von der Hochschule. Studiengebühren fallen nur in Ausnahmefällen an. Die Regelstudienzeit reicht über 13 Semesterbeiträge, das sind rund 1.260 bis 5.230 €. Größter Posten ist die Lebenshaltung — das Modell weiter unten kommt auf rund 1.060 € im Monat. An einer Privathochschule (Vergleich der Standorte) kommen Studiengebühren von 76.800 € bis 118.000 € hinzu.

Semesterbeiträge: 97 € bis 484 €

Der Semesterbeitrag deckt Verwaltung, Studierendenschaft und Studierendenwerk ab, an vielen Hochschulen außerdem das Semesterticket. Die Tabelle nennt vier Universitäten mit Medizin, jeweils mit dem Betrag für das Wintersemester 2026/27. Die Spalte „13 Semester“ ist eine Modellrechnung: Die Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten entspricht 12,5 Semestern und reicht damit in das 13. Semester hinein.

HochschuleBetrag WS 2026/2713 Semester (Modell)Im Beitrag enthalten
LMU München97,00 €1.261 €ohne Semesterticket (Solidarbeitrag ausgesetzt)
Universität Heidelberg189,80 €2.467 €ohne Semesterticket
Universität zu Köln355,65 €4.623 €mit Deutschlandsemesterticket
Universität Hamburg402,00 €5.226 €mit Semesterticket (226,80 €)
Universität Göttingen484,18 €6.294 €mit Semesterticket (226,80 €), Kultursemesterticket und Studierendenwerk

Hamburg setzt sich aus 352 € Beitrag der Studierendenschaft und des Studierendenwerks und 50 € Verwaltungskosten zusammen. In Heidelberg entfallen 80 € auf den Verwaltungskostenbeitrag des Landes und 95 € auf das Studierendenwerk.

Wer Studienorte vergleicht, rechnet das Ticket mit ein: Ein Beitrag mit Semesterticket ersetzt den Kauf eines eigenen Tickets im Geltungsbereich, ein Beitrag ohne Ticket nicht. An der LMU ist der Solidarbeitrag für das Semesterticket ab dem Wintersemester 2026/27 bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Beträge ändern sich mit jedem Semester.

Studiengebühren in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg erhebt seit dem Wintersemester 2017/18 Gebühren, und zwar zusätzlich zum Semesterbeitrag: Internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, zahlen 1.500 € je Semester. Für ein Zweitstudium werden 650 € je Semester erhoben; Ausnahmeregelungen sind möglich. Wie das Zweitstudium Medizin zugelassen wird, erklärt der Artikel zum Zweitstudium. Vor dem Studium kommen für Bildungsausländer gegebenenfalls die Kosten des Studienkollegs hinzu (Leipzig: 850 Euro Kursgebühr je Semester seit dem Wintersemester 2026/27).

Regelstudienzeit: sechs Jahre und drei Monate

Die Regelstudienzeit beträgt nach § 1 Abs. 2 ÄApprO sechs Jahre und drei Monate, einschließlich der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Im letzten Jahr liegt das Praktische Jahr mit 48 Wochen. Ein Krankenpflegedienst von drei Monaten und eine Famulatur von vier Monaten gehören ebenfalls zur ärztlichen Ausbildung. Wie die Abschnitte aufeinander folgen, zeigt der Ablauf des Medizinstudiums. Ein nicht bestandenes Physikum schiebt den frühesten M2-Termin um etwa ein halbes Jahr je Fehlversuch nach hinten (Physikum wiederholen).

Der Semesterbeitrag fällt für jedes eingeschriebene Semester an, deshalb setzt die Tabelle oben 13 Semester an. Das BAföG leistet dagegen grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 2 BAföG); was danach möglich ist, steht im Abschnitt zum BAföG.

Lebenshaltungskosten im Studium

Neben dem Semesterbeitrag bestimmt das Wohnen das Budget: Studierende mit eigener Haushaltsführung geben im Schnitt 54 % ihres Einkommens für Wohnkosten aus, und die Hälfte von ihnen hat weniger als 963 € im Monat zur Verfügung (Statistisches Bundesamt, Juli 2026). Die Tabelle nennt Richtwerte aus amtlichen und kassenseitigen Quellen. Als Platzhalter für die Miete dient die BAföG-Wohnkostenpauschale; die tatsächliche Miete hängt vom Studienort ab; die Lebenshaltungskosten nach Studienort zeigen Semesterbeiträge und Mieten für die Medizinstandorte.

PostenRichtwert je MonatGrundlage
Wohnen380 €BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen
Kranken- und Pflegeversicherung141,16 bis 146,29 €Beitrag der Techniker Krankenkasse für Studierende ab 01.01.2026, bis 23 Jahre bzw. ab 23 Jahren, ohne Kind
Semesterbeitrag16 bis 81 €97 € (LMU) bis 484,18 € (Göttingen) je Semester, geteilt durch sechs Monate
Grundbedarf475 €BAföG-Grundbedarf, pauschal für Essen, Kleidung, Lehrbücher und Fahrtkosten

Stand: Oktober 2026. Die Beiträge der Krankenkassen unterscheiden sich laut TK kaum.

Modellrechnung für Köln, Student ab 23 Jahren ohne Kind: 380 € Wohnen, 146,29 € Krankenversicherung, 59,28 € Semesterbeitrag (355,65 € geteilt durch sechs) und 475 € Grundbedarf ergeben 1.060,57 € im Monat. Das sind rund 12.700 € im Jahr und über die 75 Monate der Regelstudienzeit rund 79.500 €. Zum Vergleich: Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 €. Die Studiengebühren einer Privathochschule — 76.800 € bis 118.000 € — kommen zu dieser Rechnung noch hinzu.

Für das Praktische Jahr gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Höhe und Reformstand erklärt der Artikel zum Praktischen Jahr.

BAföG-Höchstsatz 992 € im Monat

Der Höchstsatz beträgt 992 € im Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnkostenpauschale und 137 € Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer bei den Eltern wohnt, erhält höchstens 671 €, wer auswärts wohnt und familienversichert bleibt, höchstens 855 €. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024 und sind auch im Wintersemester 2026/27 in Kraft. Allerdings hängt es vom angerechneten Einkommen und Vermögen ab, wie viel davon ausgezahlt wird.

Eine Erhöhung ist geplant: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll die Wohnkostenpauschale ab dem 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen und der Höchstsatz auf 1.075 €. Das parlamentarische Verfahren läuft noch; bis zum Inkrafttreten gilt der Satz von 992 €.

Als Student erhältst Du das BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig (§ 18 Abs. 4 BAföG). Danach zahlst Du 130 € im Monat, bei einer Erstförderung ab dem 1. September 2019 höchstens 77 Raten, also höchstens 10.010 €. Nach der Förderungshöchstdauer kann ein weiteres Semester gefördert werden (Flexibilitätssemester). Die Hilfe zum Studienabschluss gibt es, wenn Du innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wirst; sie wird als Volldarlehen gezahlt.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit (Produkt 174) zahlt monatlich zwischen 100 € und 650 € aus, bei einem Erst- oder Zweitstudium bis zu 14 Semester lang. Die Höchstgrenze liegt damit bei 54.600 € (650 € mal 14 Semester mal 6 Monate). Gefördert werden Studierende, die zum Studienbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland; Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle.

Der Zinssatz ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober für ein halbes Jahr neu festgelegt. Seit dem 1. Oktober 2026 beträgt er 6,38 % effektiv, zuvor waren es 6,53 %. Nach der letzten Auszahlung beginnt eine Karenzzeit von höchstens 23 Monaten, in der Du nur Zinsen zahlst. Danach sieht die KfW einen Standard-Tilgungsplan über zehn Jahre vor, den Du anpassen kannst. Für die Rückzahlung lässt sich ein fester Zinssatz vereinbaren.

BAföG und KfW im Vergleich

FörderungBetragZinsRückzahlung
BAföGbis 992 € im Monat, zur Hälfte Zuschusszinslosab fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer, 130 € im Monat, höchstens 10.010 €
KfW-Studienkredit100 bis 650 € im Monat, höchstens 54.600 €6,38 % effektiv, variabel (Stand: 1. Oktober 2026)Karenzzeit bis 23 Monate mit Zinszahlung, danach Standardplan über zehn Jahre
Bildungskredit1.000 bis 7.200 €, bis zu 24 Monatsraten à 100, 200 oder 300 €4,09 % effektiv (Stand: 1. Oktober 2026)vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate, 120 € im Monat

Die KfW nennt den Studienkredit ausdrücklich als kombinierbar mit dem BAföG, das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit ebenfalls. Alle Werte stammen von den Anbietern, Stand: Oktober 2026.

Stipendien und finanzierte Wege

Stipendien entlasten das Budget, ohne zurückgezahlt zu werden. Zwei Programme kommen ohne spätere Dienstzeit aus, zwei weitere Wege sind an sie gebunden.

  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes zahlt allen Geförderten 300 € Studienkostenpauschale im Monat; je nach finanzieller Situation der Familie kommt ein Lebenshaltungsstipendium von bis zu 855 € hinzu.
  • Das Deutschlandstipendium beträgt 300 € im Monat, je zur Hälfte vom Bund und von privaten Stiftern. Teilnehmende Hochschulen schreiben es selbst aus.
  • Bei der Bundeswehr erhältst Du als Sanitätsoffizieranwärter ab Studienbeginn Dienstbezüge und verpflichtest Dich auf 17 Jahre. Der Artikel zur Bundeswehr beschreibt Bewerbung und Besoldung.
  • Über die Landarztquote bekommst Du einen Studienplatz in einem eigenen Vorabquoten-Verfahren und bindest Dich für zehn Jahre als Hausarzt; Fristen, Gewichtung und Vertragsstrafen stehen je Bundesland dort.

Wie sich die Einkommen nach dem Studium entwickeln, steht im Artikel zum Assistenzarzt-Gehalt.

Kosten an einer Privathochschule

Die deutschen Privathochschulen mit Staatsexamen berechnen für die Regelstudienzeit zwischen 76.800 € (Universität Witten/Herdecke) und 118.000 € (MHB Brandenburg), die vier IRO-Standorte je 94.500 € (Stand der Hochschulangaben: Oktober 2026). Das ist ein Vielfaches der Semesterbeiträge an staatlichen Universitäten. Die Standorte vergleicht der Artikel zu den Privathochschulen, die Gebühren der acht Studienorte rechnet der Privatuni-Kostenvergleich gegeneinander. Wer die Summe nicht vorab zahlen will, findet Modelle mit einkommensabhängiger Rückzahlung und Stipendien im Artikel Privatstudium finanzieren. Der KfW-Studienkredit steht auch Studierenden staatlich anerkannter Hochschulen offen — mit höchstens 650 € im Monat deckt er aber nur einen Teil der Lebenshaltung.

Warum liegen die Semesterbeiträge so weit auseinander?
Der Unterschied kommt vor allem vom Semesterticket. In Hamburg stecken 226,80 € des Beitrags von 402 € im Semesterticket, an der LMU München ist der Solidarbeitrag für das Ticket ab dem Wintersemester 2026/27 ausgesetzt, sodass nur der Grundbeitrag von 97 € anfällt. Die Beträge gelten für das Wintersemester 2026/27 und ändern sich meist mit jedem Semester.
Gibt es in Deutschland noch Studiengebühren?
Ja, in Baden-Württemberg: Internationale Studierende von außerhalb der EU zahlen seit dem Wintersemester 2017/18 1.500 € pro Semester, für ein Zweitstudium werden 650 € je Semester erhoben. Ausnahmeregelungen gibt es; Einzelheiten nennt das Wissenschaftsministerium des Landes.
Muss ich das BAföG komplett zurückzahlen?
Nein, nur die Hälfte. Als Student erhältst Du BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig; bei einer Erstförderung ab dem 1. September 2019 zahlst Du höchstens 77 Raten zu 130 €, also höchstens 10.010 €.
Steigt das BAföG 2027?
Geplant ist es. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen; die Wohnkostenpauschale soll am 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen, der Höchstsatz auf 1.075 €. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt der Höchstsatz von 992 €.
Wie lange bekomme ich BAföG im Medizinstudium?
Grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer. Danach ist ein weiteres Semester als Flexibilitätssemester möglich. Die Hilfe zum Studienabschluss kommt in Frage, wenn Du innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wirst; sie wird als Volldarlehen gezahlt.
Kann ich BAföG und KfW-Studienkredit gleichzeitig nutzen?
Ja, die KfW nennt den Studienkredit ausdrücklich als kombinierbar mit dem BAföG. Der Kredit zahlt monatlich 100 bis 650 € aus, bei einem Erststudium bis zu 14 Semester lang. Der Zinssatz ist variabel; er liegt seit dem 1. Oktober 2026 bei 6,38 % effektiv.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Semesterbeiträge gelten für das Wintersemester 2026/27, die BAföG-Sätze seit dem 1. August 2024, der KfW-Zins seit dem 1. Oktober 2026.