Das Wichtigste in Kürze

  • Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden über drei Hauptquoten vergeben: 30 % Abiturbestenquote, 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
  • Du nimmst mit einer einzigen Bewerbung automatisch an allen drei Quoten teil — eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
  • Vor den drei Hauptquoten greifen zusätzlich Vorabquoten, die bis zu 20 % der Plätze eines Angebots belegen können.
  • Die Nennung Deiner Studienortswünsche ist in keiner Quote begrenzt.

1. Die Abiturbestenquote (30 %)

Über die Abiturbestenquote werden 30 % der Studienplätze allein nach der erzielten Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Damit Bewerber:innen aus unterschiedlichen Bundesländern fair verglichen werden können, entstehen zunächst 16 Landeslisten, die anschließend zu einer Bundesliste zusammengeführt werden. Ausführlich erklärt im Artikel zur Abiturbestenquote.

2. Die Zusätzliche Eignungsquote (10 %)

In der ZEQ zählt die Abiturnote nicht (Ausnahme: Pharmazie). Stattdessen vergeben die Hochschulen bis zu 100 Punkte für notenunabhängige Kriterien wie Studieneignungstests, Berufsausbildungen, Dienste oder Preise. Welche Kriterien konkret anerkannt werden, steht im Artikel zur Zusätzlichen Eignungsquote.

3. Das Auswahlverfahren der Hochschulen (60 %)

Die mit Abstand größte Quote kombiniert notenabhängige und notenunabhängige Kriterien nach einem von jeder Hochschule selbst festgelegten Punktesystem. Für Humanmedizin sind mindestens zwei notenunabhängige Kriterien vorgeschrieben, für Zahn- und Tiermedizin mindestens eines — ein fachspezifischer Studieneignungstest ist dabei verpflichtend zu berücksichtigen. Details und Beispiele im Artikel zum Auswahlverfahren der Hochschulen.

Vorabquoten: Was vor den Hauptquoten kommt

Die drei Hauptquoten ergeben zusammen 100 % — sind aber nicht mit der Gesamtzahl aller verfügbaren Studienplätze gleichzusetzen. Vorab können bis zu 20 % der Plätze eines Studienangebots über sogenannte Vorabquoten vergeben werden, etwa an Landarzt- oder Amtsarztbewerber:innen, Zweitstudienbewerber:innen, ausländische Bewerber:innen, von der Bundeswehr Benannte oder Personen mit anerkanntem Härtefallantrag. Erst danach wird der verbleibende Rest über die drei Hauptquoten verteilt.

Was für alle drei Quoten gilt

  • Eine gleichzeitige Bewerbung auf Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie ist möglich.
  • Jede Bewerbung nimmt automatisch an allen drei Quoten teil, ohne dass Du Dich extra anmelden musst.
  • Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der genannten Studienortswünsche.
  • Wartezeit wird in keiner Quote mehr berücksichtigt (abgeschafft zum Sommersemester 2022).
Muss ich mich für eine der drei Quoten entscheiden?
Nein. Jede Bewerbung nimmt automatisch an allen drei Hauptquoten teil. Du musst nichts auswählen — hochschulstart prüft für jedes Studienangebot, in welcher Quote Deine Bewerbung zum Zulassungsangebot führt.
In welcher Reihenfolge werden die Quoten geprüft?
Es gibt keine feste Rangfolge zwischen den Quoten aus Bewerbersicht — alle drei laufen parallel. Für Dich zählt am Ende, über welche Quote Du zuerst ein Zulassungsangebot für Dein am höchsten priorisiertes Studienangebot erreichst.
Warum ergeben 30 %, 10 % und 60 % zusammen nicht alle Studienplätze?
Weil vor den drei Hauptquoten sogenannte Vorabquoten greifen, etwa für die Landarztquote, Zweitstudienbewerber:innen, die Bundeswehr oder Härtefälle. Diese können zusammen bis zu 20 % aller Studienplätze eines Angebots belegen, bevor die Hauptquoten überhaupt zum Einsatz kommen.
Zählt die Wartezeit noch in einer der drei Quoten?
Nein. Wartezeit wird seit dem Sommersemester 2022 in keiner der drei Quoten mehr berücksichtigt — auch nicht im Studiengang Pharmazie.

Quellen

Stand der Recherche: 18. Juli 2026.