Fünf Bundesländer — Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt — vergeben eine eigenständige ÖGD-Quote: Studienplätze für Medizin, die statt an die Abiturnote an eine spätere Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst gebunden sind, etwa als Amtsärztin oder Amtsarzt im Gesundheitsamt.

Woher kommt die ÖGD-Quote?

Hintergrund ist der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst", den Bund und Länder am 29.9.2020 beschlossen haben — ein milliardenschweres Förderprogramm (4 Mrd. € für die Laufzeit 2021–2026) zum Ausbau der Gesundheitsämter. Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Themenseite allerdings keinen direkten Bezug zwischen diesem Pakt und Medizinstudienplatz-Quoten her: Die ÖGD-Quoten sind eigenständige Landesregelungen, die einzelne Bundesländer zusätzlich zum Pakt eingeführt haben.

Welche Bundesländer haben eine ÖGD-Quote?

BundeslandPlätzeBindungVerfahren/Rechtsgrundlage
Baden-Württembergbis zu 10/Jahr, befristet auf 5 Jahre, Start WS 2026/2710 Jahre ÖGD-FacharzttätigkeitGesundheitsdienst-Fachkräftegesetz (GDFG), Bewerbung 1.–30.4. bei RP Stuttgart
Bayernbis 1,8 % (WS 2025/26: 38 Plätze)10 Jahre ÖGD nach 18 Monaten Berufserfahrung, inkl. Facharzt „Öffentliches Gesundheitswesen"Teil 2 BayLArztG (Art. 4–5), gemeinsames LGL-Verfahren mit der Landarztquote
Hessen15/Wintersemester (Frankfurt, Gießen, Marburg), Teil der „Doppel-Vorabquote"10 Jahre nach FacharztweiterbildungGHVöG §§ 2, 4 / Staatsvertrag vom 21.3.2019
Rheinland-Pfalz1,5 % (rund 4–8 Plätze/Semester)10 Jahre ÖGD nach Facharztabschluss, besonders unterversorgte LandkreiseÖGDÄ-NachwG RP (26.9.2019); Vertragsstrafe bis 250.000 €
Sachsen-Anhaltoffiziell 5 Plätze (WS 2025/26)Tätigkeit im ÖGD Sachsen-Anhalt„Amtsarztquote", KVSA-Verfahren

Die übrigen elf Bundesländer haben laut hochschulstart.de keine eigenständige ÖGD-Quote. Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern: Dort sind ÖGD-Plätze „anteilig" in das Landarztquoten-Gesetz integriert, aber ohne separates Verfahren und ohne eigene Zahlen — redaktionell ein Sonderfall, kein vollwertiges eigenständiges Programm.

ÖGD-Quote oder Landarztquote?

Wer sich für die klassische hausärztliche Praxis interessiert, ist mit der Landarztquote richtig — dort geht es um Patientenversorgung vor Ort. Die ÖGD-Quote passt eher zu Bewerber:innen, die sich für Bevölkerungsmedizin, Gesundheitsschutz und Verwaltungsaufgaben interessieren: Amtsärztinnen und Amtsärzte arbeiten unter anderem in der Infektionshygiene, der Schuleingangsuntersuchung oder der Gesundheitsberichterstattung, nicht primär am Patientenbett. In Hessen sind beide Wege sogar in einer gemeinsamen „Doppel-Vorabquote" (bis 6,5 % Landarzt- plus 1,3 % ÖGD-Anteil) organisiert, in Bayern laufen beide über dasselbe LGL-Verfahren mit gemeinsamen Auswahlgesprächen.

Was ist die ÖGD-Quote genau?
Eine Vorabquote für Medizinstudienplätze, bei der nicht die Abiturnote zählt, sondern die Bereitschaft, nach Studium und Facharztweiterbildung mehrere Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter, Amtsarzt-Tätigkeit) zu arbeiten. Fünf Bundesländer bieten sie eigenständig an.
Wie unterscheidet sich die ÖGD-Quote von der Landarztquote?
Beide verzichten auf die Abiturnote als Hauptkriterium, verpflichten aber zu unterschiedlichen Tätigkeiten: die Landarztquote zur Praxis als Hausarzt/-ärztin, die ÖGD-Quote zur Arbeit im öffentlichen Gesundheitswesen, etwa im Gesundheitsamt. In Hessen laufen beide sogar als gemeinsame „Doppel-Vorabquote".
Wie viele Studienplätze vergibt die ÖGD-Quote insgesamt?
Deutlich weniger als die Landarztquote — die fünf Länder zusammen kommen auf niedrige zweistellige Platzzahlen pro Jahr, etwa 38 in Bayern oder 5 in Sachsen-Anhalt (jeweils Stand 2025/26).
Hat Mecklenburg-Vorpommern eine ÖGD-Quote?
Nur indirekt: ÖGD-Plätze sind dort anteilig in dasselbe Gesetz integriert wie die Landarztquote, aber ohne eigenständiges Verfahren und ohne separat ausgewiesene Zahlen — kein vollwertiges eigenständiges ÖGD-Programm wie in den fünf genannten Ländern.

Quellen

Stand Juli 2026. Platzzahlen und Fristen ändern sich jährlich — vor einer Bewerbung direkt bei der jeweils zuständigen Landesbehörde prüfen.