Bayern verfügt über 7 humanmedizinische Studienorte (Augsburg, Erlangen/Nürnberg, Erlangen/Bayreuth, München, Regensburg, Landshut, Würzburg). Insgesamt stehen dort im Wintersemester 2025/26 1761 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung.

Die folgende Tabelle zeigt die Studienplatz­kapazitäten für Humanmedizin sowie die Abiturbesten-Grenze (ABQ) für Bewerber:innen, deren Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in diesem Bundesland erworben wurde. Auswahlgrenzen aus dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) gelten unabhängig vom Bundesland der HZB und sind zum Vergleich ergänzt.

Studienangebote in Bayern

HochschuleStudienplätzeABQ-Grenze (Bayern-Abitur)AdH-1-GrenzeZEQ-1-Grenze
Universität Augsburg1681,1 (813 Pkt.)73,379
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg1731,1 (806 Pkt.)58,874
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg / Universität Bayreuth551,2 (794 Pkt.)57,573
München (LMU und TU München)8701,0 (823 Pkt.)49,573
Universität Regensburg2321,1 (814 Pkt.)58,473
Universität Regensburg, Medizincampus Niederbayern (MCN)1101,2 (795 Pkt.)58,571
Julius-Maximilians-Universität Würzburg1531,1 (812 Pkt.)58,877
Summe1761

Landarztquote in Bayern

Bayern vergibt eine eigene Landarztquote: bis zu 8 % aller Medizinplätze, gebunden an 10 Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region nach Studium und Facharztweiterbildung. Zuständig ist Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Bewerbungsfenster in der Regel 1.–28.02. (2026 erfolgt). Bayern vergibt zusätzlich eine eigene ÖGD-Quote (bis 1,8 %, WS 2025/26: 38 Plätze) im selben Verfahren. Alle Fristen und Konditionen vor einer Bewerbung direkt bei der zuständigen Landesbehörde prüfen. Den vollständigen Überblick über alle 16 Bundesländer inklusive der 250.000-€-Vertragsstrafe zeigt der Artikel Landarztquote Medizin.

Quelle: „hochschulstart.de Auswahlgrenzen_Medizin_W_2025__EndeKoordinierung.pdf", Stand „Ende Koordinierungsphase", Semester WS 2025/26. AdH-1- und ZEQ-1-Grenze zeigen jeweils die Grenzpunktzahl der ersten Unterquote; bei mehreren Unterquoten je Hochschule sind weitere Werte auf den einzelnen Uni-Profilseiten hinterlegt. Die ABQ-Grenze gilt für Bewerber:innen mit HZB aus Bayern; für andere Bundesländer der HZB können abweichende Grenzwerte gelten, da die Notenvergleichbarkeit über ein bundesweites Punktesystem hergestellt wird. Alle Angaben ohne Gewähr.