Baden-Württemberg verfügt über 5 humanmedizinische Studienorte (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen, Ulm). Insgesamt stehen dort im Wintersemester 2025/26 1521 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung.

Die folgende Tabelle zeigt die Studienplatz­kapazitäten für Humanmedizin sowie die Abiturbesten-Grenze (ABQ) für Bewerber:innen, deren Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in diesem Bundesland erworben wurde. Auswahlgrenzen aus dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) gelten unabhängig vom Bundesland der HZB und sind zum Vergleich ergänzt.

Studienangebote in Baden-Württemberg

HochschuleStudienplätzeABQ-Grenze (Baden-Württemberg-Abitur)AdH-1-GrenzeZEQ-1-Grenze
Universität Freiburg3671,0 (840 Pkt.)54,666
Universität Heidelberg3501,0 (868 Pkt.)62,478
Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim2701,0 (833 Pkt.)56,167,5
Universität Tübingen1791,0 (851 Pkt.)5966,7
Universität Ulm3551,0 (823 Pkt.)54,866,5
Summe1521

Landarztquote in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg vergibt eine eigene Landarztquote: 75 Plätze/Jahr, gebunden an 10 Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region nach Studium und Facharztweiterbildung. Zuständig ist Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit BW / Regierungspräsidium Stuttgart, Bewerbungsfenster in der Regel 1.–31.03. (2026 erfolgt, nächster Zyklus vsl. März 2027). Baden-Württemberg vergibt zusätzlich eine eigene ÖGD-Quote (bis zu 10 Plätze/Jahr, Start zum WS 2026/27). Alle Fristen und Konditionen vor einer Bewerbung direkt bei der zuständigen Landesbehörde prüfen. Den vollständigen Überblick über alle 16 Bundesländer inklusive der 250.000-€-Vertragsstrafe zeigt der Artikel Landarztquote Medizin.

Quelle: „hochschulstart.de Auswahlgrenzen_Medizin_W_2025__EndeKoordinierung.pdf", Stand „Ende Koordinierungsphase", Semester WS 2025/26. AdH-1- und ZEQ-1-Grenze zeigen jeweils die Grenzpunktzahl der ersten Unterquote; bei mehreren Unterquoten je Hochschule sind weitere Werte auf den einzelnen Uni-Profilseiten hinterlegt. Die ABQ-Grenze gilt für Bewerber:innen mit HZB aus Baden-Württemberg; für andere Bundesländer der HZB können abweichende Grenzwerte gelten, da die Notenvergleichbarkeit über ein bundesweites Punktesystem hergestellt wird. Alle Angaben ohne Gewähr.