Ein Quereinstieg ins höhere Fachsemester läuft nicht über einen eigenen Sonderweg, sondern über die reguläre Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz — nur eben nicht im ersten, sondern in einem höheren Fachsemester. Koordiniert wird das über hochschulstart.de bzw. die Stiftung für Hochschulzulassung gemeinsam mit der jeweiligen Universität.

So läuft der Wechsel in der Praxis ab

  1. Bewerbung um einen freien Platz im passenden Fachsemester. Du bewirbst Dich über hochschulstart.de/die Stiftung für Hochschulzulassung und die aufnehmende Universität um einen Studienplatz in dem Fachsemester, das Deinem bisherigen Leistungsstand am ehesten entspricht.
  2. Anrechnungsprüfung durch das Landesprüfungsamt. Welches Landesprüfungsamt für Heilberufe zuständig ist, bestimmt eine mehrstufige Zuständigkeitskette nach § 12 ÄApprO und hängt von Deiner individuellen Situation ab — kläre das vor dem Antrag, denn die Ämter rechnen unterschiedlich streng an. Rechtsgrundlage der Anrechnung selbst ist § 12 ÄApprO, der die Anerkennung eines „im Inland betriebenen verwandten Studiums" bei nachgewiesener Gleichwertigkeit erlaubt.
  3. Äquivalenzbescheinigungen der bisherigen Universität. Praktisch verlangen Landesprüfungsämter — etwa in NRW — zusätzliche Bescheinigungen Deiner bisherigen Hochschule, die die inhaltliche Gleichwertigkeit einzelner Leistungen im Detail bestätigen.
  4. Zulassung nur bei freier Kapazität. Ein Platz im höheren Fachsemester wird nur frei, wenn an der aufnehmenden Universität in genau diesem Semester ein Platz durch Studienabbruch, Wechsel oder Nichtantritt eines anderen Studierenden offen ist — ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Leistungen werden angerechnet?

Hier wird es unübersichtlich, und das ehrlich zu benennen ist wichtiger als eine vermeintlich einfache Antwort: Die Anrechnungspraxis ist fachspezifisch je Landesprüfungsamt geregelt, nicht bundeseinheitlich normiert. Eine verbreitete Faustregel — vorklinische, naturwissenschaftliche Fächer wie Anatomie, Biochemie oder Physiologie seien eher anrechenbar als klinische Leistungen — ist keine offiziell schriftlich fixierte Regel, sondern bestenfalls eine in der Praxis häufig beobachtete Tendenz. Auch Universitäten wie Greifswald verweisen ausdrücklich auf die individuelle Prüfung durch das Landesprüfungsamt statt auf feste Anrechnungslisten. Wer einen Quereinstieg plant, sollte die konkrete Anrechnung seiner Leistungen frühzeitig und schriftlich beim zuständigen Landesprüfungsamt klären, statt sich auf Erfahrungsberichte Dritter zu verlassen.

Realistische Chancen

Ein Quereinstieg ist kein zusätzlicher, garantierter Weg zum Medizinstudienplatz, sondern eine Bewerbung um eine der wenigen frei werdenden Stellen in höheren Fachsemestern — entsprechend gering ist die Zahl der Plätze im Vergleich zum Ersteinstieg. Realistisch ist der Weg vor allem für Studierende, die ihr Studium bereits an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule begonnen haben und wechseln wollen, etwa nach einem Studium im EU-Ausland, weniger für einen kompletten Neueinstieg ohne Vorleistungen.

Kann ich einfach so in ein höheres Fachsemester Medizin wechseln?
Nein. Humanmedizin bleibt auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt. Du bewirbst Dich regulär über hochschulstart.de bzw. die Stiftung für Hochschulzulassung und die jeweilige Universität um einen freien Platz in dem Fachsemester, das Deinem bisherigen Leistungsstand entspricht.
Wer entscheidet, welche Leistungen aus meinem bisherigen Studium angerechnet werden?
Ein Landesprüfungsamt für Heilberufe — welches genau, bestimmt eine mehrstufige Zuständigkeitskette nach § 12 ÄApprO und hängt von Deiner individuellen Situation ab. Da die Ämter unterschiedlich streng anrechnen, ist die Zuständigkeitsfrage die erste Weiche des Verfahrens und sollte vor dem Antrag geklärt werden.
Gibt es feste Regeln, welche Fächer angerechnet werden und welche nicht?
Nein, das ist der entscheidende Unterschied zu einer garantierten Anrechnung: Die Praxis ist fachspezifisch je Landesprüfungsamt und nicht bundeseinheitlich normiert. Verbreitete Aussagen zu pauschal anrechenbaren oder nicht anrechenbaren Fächern sind nicht offiziell schriftlich fixiert — die tatsächliche Entscheidung fällt im Einzelfall.
Brauche ich für die Anrechnung eine Bestätigung meiner bisherigen Universität?
In der Praxis meist ja. Nordrhein-Westfalen etwa verlangt zusätzlich zum Antrag beim Landesprüfungsamt sogenannte Äquivalenzbescheinigungen der Heimatuniversität, die die inhaltliche Gleichwertigkeit einzelner Leistungen bestätigen.

Quellen

Stand Juli 2026. Die Anrechnung einzelner Leistungen liegt im Ermessen des zuständigen Landesprüfungsamts — verbindliche Auskunft gibt es nur dort, nicht über Erfahrungsberichte Dritter.