Wer an einer privaten Hochschule oder einer privaten Universität Humanmedizin studiert, legt am Ende dasselbe deutsche Staatsexamen ab und erhält dieselbe Approbation nach der Approbationsordnung für Ärzte — das gilt für sechs der acht Anbieter, an denen sich ein Medizinstudium in Deutschland ohne NC absolvieren lässt, gleichermaßen. Der Unterschied zwischen „Universität" und „Hochschule" liegt woanders: im Recht, selbst zu promovieren und zu habilitieren. Und das besitzt unter den deutschen Privatanbietern bislang nur eine Einrichtung seit ihrer Gründung, eine zweite erst seit Oktober 2025.
Approbation: überall gleich
MSH Hamburg, MSB Berlin, HMU Potsdam, HMU Erfurt, die MHB Brandenburg und die Universität Witten/Herdecke führen alle zum deutschen Staatsexamen und damit zur Approbation nach derselben Rechtsgrundlage wie an jeder staatlichen Fakultät. Ob die ausstellende Institution formal eine Universität ist oder nicht, ändert daran nichts — die Approbationsordnung kennt keine Abstufung nach Hochschultyp.
Anders bei PMU Nürnberg und UMCH Hamburg: Beide sind Standorte ausländischer Hochschulen und vergeben einen österreichischen bzw. rumänischen Abschluss, der erst über EU-Recht in eine deutsche Approbation überführt wird. Details dazu stehen in den jeweiligen Profilen zu PMU Nürnberg und UMCH Hamburg.
Was der Titel „Universität" rechtlich bedeutet
Eine Universität im Rechtssinn verfügt kraft ihres Status über das Recht, akademische Grade bis hin zur Promotion und Habilitation selbst zu verleihen, und trägt einen eigenständigen Forschungsauftrag. Eine „Hochschule" oder eine „einer Universität gleichgestellte" Einrichtung kann exzellente Lehre bieten, ohne diese Rechte automatisch zu besitzen — sie müssen ihr im Einzelfall vom Wissenschaftsrat geprüft und vom jeweiligen Bundesland verliehen werden.
Die IRO-Gruppe: gleichgestellt, aber keine Universität
MSH Hamburg und MSB Berlin sind laut ihren Anerkennungsbescheiden „einer Universität gleichgestellt, aber keine Universität im Rechtssinn". Beide besitzen kein eigenes Promotionsrecht für Medizin. Der Wissenschaftsrat sprach am 31.10.2025 für beide Häuser lediglich eine befristete Promotionsrechts-Empfehlung für das Fach Psychologie aus — ausdrücklich nicht für Medizin. HMU Potsdam trägt zwar den behördlichen Zusatz „staatlich anerkannt als Universität im Sinne der Approbationsordnung für Ärzte", doch das Brandenburger Wissenschaftsministerium stellt klar, dass dies eine medizinrechtliche Sonderanerkennung ist und kein allgemeiner Universitätsstatus mit automatischem Promotionsrecht. HMU Erfurt ist als eigenständige, staatlich anerkannte private Hochschule in Thüringen anerkannt, ohne laufendes Institutionsverfahren beim Wissenschaftsrat.
Alle vier Standorte gehören zur IRO-Gruppe unter derselben Geschäftsführerin und verlangen fast identische Studiengebühren um die 94.200 bis 94.500 €. Wer an einem dieser Standorte den Dr. med. anstrebt, braucht dafür eine externe Kooperationsuniversität — welche das konkret ist, ist für keinen der vier Standorte offiziell dokumentiert.
Die MHB-Pointe: mehr als der Wissenschaftsrat empfahl
Am aufschlussreichsten ist der Fall der MHB Brandenburg. Der Wissenschaftsrat prüfte die Hochschule im März 2024 vor Ort und veröffentlichte am 28.10.2024 seine Stellungnahme: Er akkreditierte die MHB für fünf Jahre institutionell und empfahl dem Land Brandenburg, ihr zunächst befristet für fünf Jahre das Promotionsrecht für die Humanmedizin zu verleihen — von einem Habilitationsrecht oder von der Zahnmedizin war in dieser Empfehlung nicht die Rede.
Das Land Brandenburg ging am 16.10.2025 einen Schritt weiter als der Wissenschaftsrat empfohlen hatte. Wissenschaftsministerin Manja Schüle verlieh der MHB nicht nur das Promotionsrecht, sondern zusätzlich das Habilitationsrecht — und beides ausdrücklich sowohl für die Human- als auch für die Zahnmedizin. Damit ist die MHB die erste nichtstaatliche Hochschule Brandenburgs mit diesem Recht. Gleichzeitig verlängerte das Land die staatliche Anerkennung bis 2031 und sicherte 27,6 Millionen Euro Förderung für 2025 bis 2029 zu. Die MHB trägt weiterhin offiziell den Namen „Hochschule", erfüllt seit dieser Entscheidung aber die wissenschaftlichen Kernfunktionen einer Universität — ein Beispiel dafür, dass der Name einer Einrichtung und ihr tatsächlicher rechtlicher Status auseinanderfallen können.
Witten/Herdecke: die einzige echte Privatuniversität von Anfang an
Die Universität Witten/Herdecke ist der Sonderfall unter den Sonderfällen: 1982 als erste private Universität Deutschlands durch das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt, seither ununterbrochen mit vollem Promotions- und Habilitationsrecht ausgestattet. Der Wissenschaftsrat bestätigte dies zuletzt am 29.01.2024 mit einer Reakkreditierung über die maximale Dauer von zehn Jahren. Anders als bei den IRO-Standorten oder der MHB ist hier nie zwischen „Hochschule" und „Universität" zu unterscheiden gewesen — der Titel war von Anfang an rechtlich unterlegt.
Warum das für Deine Studienwahl zählt
Für die klinische Ausbildung, das Staatsexamen und die Approbation macht der Unterschied keinen praktischen Unterschied — der wird erst relevant, wenn Du nach dem Studium promovieren willst. An vier der sechs Staatsexamens-Anbieter brauchst Du dafür eine externe Partneruniversität, an zwei kannst Du direkt an der eigenen Hochschule promovieren. Auch für die spätere akademische Laufbahn — etwa eine Professur — spielt es eine Rolle, ob die ausbildende Institution selbst habilitieren darf.
Einen tabellarischen Überblick über alle acht Anbieter samt Kosten und Auswahlverfahren bietet die Privathochschulen-Übersicht, Details zu den einzelnen Häusern liefern die jeweiligen Profilseiten.
Ist eine „Universität" automatisch besser als eine „Hochschule"?
Welche private Medizin-Hochschule darf selbst promovieren?
Was bedeutet „einer Universität gleichgestellt, aber keine Universität im Rechtssinn"?
Hat der Wissenschaftsrat der MHB Brandenburg das Habilitationsrecht empfohlen?
Quellen
- Wissenschaftsrat — Reakkreditierung MSH Hamburg, Drs. 2825-25 (31.10.2025)
- Wissenschaftsrat — Reakkreditierung MSB Berlin, Drs. 2826-25 (31.10.2025)
- MWFK Brandenburg — Anerkennung HMU Potsdam
- Wissenschaftsrat — Institutionelle Akkreditierung (Promotionsrecht) MHB, Drs. 2112-24 (Oktober 2024)
- MWFK Brandenburg — Promotions- und Habilitationsrecht MHB (16.10.2025)
- Wissenschaftsrat — Reakkreditierung Universität Witten/Herdecke (29.01.2024)
Alle Angaben Stand Juli 2026, vor Bewerbung direkt bei der Hochschule prüfen.