Nordrhein-Westfalen verfügt über 8 humanmedizinische Studienorte (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg/Essen, Düsseldorf, Köln, Münster). Insgesamt stehen dort im Wintersemester 2025/26 2059 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung.

Die folgende Tabelle zeigt die Studienplatz­kapazitäten für Humanmedizin sowie die Abiturbesten-Grenze (ABQ) für Bewerber:innen, deren Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in diesem Bundesland erworben wurde. Auswahlgrenzen aus dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) gelten unabhängig vom Bundesland der HZB und sind zum Vergleich ergänzt.

Studienangebote in Nordrhein-Westfalen

HochschuleStudienplätzeABQ-Grenze (Nordrhein-Westfalen-Abitur)AdH-1-GrenzeZEQ-1-Grenze
RWTH Aachen2851,0 (839 Pkt.)69,880
Universität Bielefeld1201,0 (827 Pkt.)66,973,3
Ruhr-Universität Bochum3531,1 (818 Pkt.)54,570
Universität Bonn3351,0 (829 Pkt.)57,175
Universität Duisburg-Essen2261,0 (823 Pkt.)5886
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf3991,0 (836 Pkt.)57,671,7
Universität zu Köln1941,0 (843 Pkt.)58,378,3
Universität Münster1471,0 (873 Pkt.)67,476,5
Summe2059

Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen vergibt eine eigene Landarztquote: 7,8 % aller Medizinplätze, gebunden an 10 Jahre hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region nach Studium und Facharztweiterbildung. Zuständig ist Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA NRW), Bewerbungsfenster in der Regel WS: 1.–31.03.; SS: 1.–30.09.. Die 250.000-€-Vertragsstrafe wurde laut LfGA NRW bislang noch nie tatsächlich fällig gestellt — NRW war 2019 das erste Bundesland mit Landarztquote. Alle Fristen und Konditionen vor einer Bewerbung direkt bei der zuständigen Landesbehörde prüfen. Den vollständigen Überblick über alle 16 Bundesländer inklusive der 250.000-€-Vertragsstrafe zeigt der Artikel Landarztquote Medizin.

Quelle: „hochschulstart.de Auswahlgrenzen_Medizin_W_2025__EndeKoordinierung.pdf", Stand „Ende Koordinierungsphase", Semester WS 2025/26. AdH-1- und ZEQ-1-Grenze zeigen jeweils die Grenzpunktzahl der ersten Unterquote; bei mehreren Unterquoten je Hochschule sind weitere Werte auf den einzelnen Uni-Profilseiten hinterlegt. Die ABQ-Grenze gilt für Bewerber:innen mit HZB aus Nordrhein-Westfalen; für andere Bundesländer der HZB können abweichende Grenzwerte gelten, da die Notenvergleichbarkeit über ein bundesweites Punktesystem hergestellt wird. Alle Angaben ohne Gewähr.